Ich möchte einen leeren Kasten Glasflaschen (ehemals für Mineralwasser) behalten zum Weiterverwenden. Ist das legal?
Mich interessiert vor allem die Rechtslage. Habe die Flaschen ja nicht erworben, sondern nur einen Pfand hinterlegt. Einen Einkaufswagen erwerbe ich ja auch nicht für den Euro.
4 Antworten
Entgegen der anderen Antworten ahnungloser Menschen - es ist verboten.
Du hast es selbst schon richtig begründet, dass du einen Pfand hinterlegst und dir den Kasten nur ausleihst. Das heißt, dass du zwar Besitzer des Kasten bist, jedoch nicht der Eigentümer. Eigentümer bleibt nach wie vor, je nach Art des Kastens, der jeweilige Abfüller, dessen Logo auf dem Kasten prangt oder, beispielsweise bei den braunen oder hellgrünen Einheitskästen die Genossenschaft Deutscher Brunnen. Oft findest du auch einen entsprechenden Hinweis eingeprägt.
Selbst den Flaschen ist das so. Wobei man hier zwischen Einheitsflaschen und Individualflaschen unterscheiden muss. Individualflaschen ist ebenfalls Flaschen, auf denen der Eigentümer in die Flasche eingeprägt ist (z. B. Brunnenflaschen, Coca-Cola, ober beim Bier Radeberger, Hasseröder etc.). Selbst wenn dir hier eine Fladche kaputt gehen sollte, bist du, rein juristisch betrachtet, schadensersatzpflichtig.
Anders sieht es bei Einheitsflaschen aus. Also neutrale Pool-Flaschen, die von den verachiedensten Abfüllern genutzt werden. Hier zahlst du zwar auch Pfand, aber rein rechtlich erwirbst du diese Flaschen. Denn hier ist der Inverkehrbringer, also der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr zu ermitteln. Und irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche bezüglich des Pfandes kann nun mal nur der Eigentümer einer Sache geltend machen.
In Praxis sieht es jedoch so aus, dass keiner der Eigentümer irgendwelcher Mehrwegkästen nachvollziehen kann wo seine Kästen rumstehen. Und niemand wird wegen 1,50 einen Prozess anfangen, sofern der überhaupt zugelassen werden würde. Wenn du also trotzdem einen Kasten behalten oder gar bearbeiten/beschädigen/zerstören solltest, empfielt es sich nicht damit zu prahlen, also es nicht irgendwo zu posten.
Gerne.
Oder den Kasten dementsprechend unkenntlich zu machen. Ich glaube schon, dass solch ein kasten in der Anschaffung etwas teurer sein wird, aber selbst dann machst es - wie du es schon sagst - keinen Sinn Schadenersatzansprüche einzuklagen.
naja sie gehören schon dir, du musst sie ja auch nicht ersetzen wenn sie kaputt gehn.
Außerdem is der flaschenpand in relation angemessen im gehensatz zu den einkaufswägen
Falscher kann die Antwort kaum sein.
Du hast ja Pfand für den Kasten gezahlt. Es ist legal, aber ökologisch nicht sinnvoll.
Ja weiß doch keiner also wenn Juckts. Behalt sie einfach.
DANKE! Das ist eine sehr gute Erklärung.