Pfandflaschen sammeln erlaubt?
Darf man das, oder gehören sie dem Käufer?
12 Antworten
Leere Pfandflaschen sind herrenloses Pfandgut.
Da mit Abgabe des Pfanfguts und Auszahlung des Pfandentgeldes der Fund dem Empfangsberechtigten des Eigentümers zugänglich gemacht wurde entfällt eine Meldung an die zuständigen Behörden ab einen Wert von 10 Euro
Pfandflaschen sind Eigentum des Befüllers der Flaschen. Da Pfandflaschen bedruckt sind, kann man den Eigentümer erkennen.
Der Eigentümer dieser Flaschen will mit Pfandbelegung erreichen, dass diese wieder in seine Verfügungsgewalt gelangen. Soll heißen, dass bei Rückgabe der Flaschen das Pfandentgeld zurückgegeben wird.
Hat Jemand eine Ware mit einer Umverpackung erworben die mit Pfand belegt wurde und diese dann achtlos weggeworfen, so wäre anzunehmen, dass dieser davon abgelassen hat, dass von ihm verauslagte Pfandentgeld wieder zurück erhalten zu wollen.
In diesem Fall handelt es somit um herrenloses Pfandgut, welches in unbegrenzter Höhe eingesammelt werden kann.
ACHTUNG:
Ist jedoch der Flaschensammler ein Arbeitslosengeldempfänger, so hat er diesen Verdienst dem Arbeitsamt oder Jobcenter zu melden.
Eine Nichtmeldung der Einkünfte aus herrenloses Pfandgutes ist Sozialversicherungsbetrug.
Bei regelmäßig betriebener Einsammlung von herrenlosem Pfandgut wäre eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll.
Pfandflaschen sind Eigentum des Befüllers der Flaschen. Da Pfandflaschen bedruckt sind, kann man den Eigentümer erkennen.
Das kann man leider nicht verallgemeinern, es hängt von der Art der Flasche ab. Denn bei Mehrwegflaschen ist der Eigentümer nur bei Individualflaschen zu erkennen, da diese i.d.R. den Markennamen oder -logo in die Flasche eingeprägt haben.
Bei Norm- bzw. Einheitsflaschen verhält es sich anders. Denn da diese Flaschen von verschiedenen Abfüllern verwendet werden und jeder nur sein eigenes Etiekett drauf klebt, ist hier der Inverkehrbringer, und somit ursprünglicher Eigentümer, nicht mehr zu bestimmen. Aus streng juristischer Sicht existiert gar kein Pfand auf diese Art von Flaschen, sondern der Pfandpreis ist hier eigentlich ein Kaufbetrag für die Verpackung. (BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05; II ZR 233/05).
Bei Einwegverpackungen ist es wieder anders. Sie sind zwar bepfandet und der Inverkehrbringer ist zweifelsfrei zu bestimmen (da Einweg), allderdings wird das Pfand nicht vom Hersteller selbst und mit dem Hintergrund der Rückführung zu ihm auferlegt, sondern weil es von gesetzlicher Seite her so verlangt wird (§ 9 VerpackV). Es bleiben Einwegverpackungen, die nach Rückgabe an einen Händler dem Recycling zugeführt werden. Dem Käufer bleibt selbst überlassen ob der die 25 Cent zurückhaben möchte oder die Packung selbst entsorgt.
Man müsste einmal prüfen, ob die Flaschen, sobald sie im städtischen Mülleimer sind, der Stadt gehören. Es könnte sein, dass das so ist. Außerdem werden nach meinem Empfinden Grenzen des Anstands überschritten. Haltet die Armen vom Mülleimer weg! Sonst steht jemand morgen an Euren Restmüllbehältern vorm Haus und wühlt darin nach Flaschen! Die reinste Horrorwelt ist das ja! Ich weise hier auf die so genannte "Leitkultur" hin! Und: Jemand, der in den Untiefen von Mülleimern wühlt, könne (aus Gier) vielleicht auch auf die Idee kommen, in den Untiefen von Briefkästen zu wühlen. Hiermit meine ich die gelben Kästen der Post und auch die privaten Briefkästen. Die Gefahr besteht, dass jemand den nötigen Abstand zu Eigentum verliert. Außerdem ist es widerlich, schlimmer als betteln, weil da oft in Dreck hineingefasst wird.
Haha ! Dein Beitrag ist zum lachen und Kopfschütteln ! Wenn ich in Geldnot wäre und das machen müsste, da wäre mir das so egal ob die der Stadt gehören. Geld ist Geld und das wirft man nicht weg.
Es kommt drauf an wo du die jeweilige Flasche/Dose findest.
Findest du sie auf der Straße ist es eine Fundsache. Fundsachen mit einem Wert unter 10,- müssen nicht gemeldet werden, das heißt, dass du sie behalten kannst. Zudem ist i.d.R. davon auszugehen, dass eine leere Bierflasche nicht verloren wurde, sondern bewusst abgelegt wurde, womit derjenige sein Eigentum abgibt.
Findest du die Flasche jedoch in einem Abfallbehälter und nimmst sie mit ist es Diebstahl, da der Inhalt dieser Behälter dem jeweiligen Aufsteller bzw. Entsorger gehört.
Nur weil noch nichts passiert ist, bedeutet das nicht, dass es deswegen erlaubt ist. In der Realität ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass da mal was passieren wird, denn es wird mehr oder weniger geduldet bzw. es fehlt einfach an Kontrollen. Aber dennoch ist das nunmal die rechtliche Lage und es ist deshalb nicht auszuschließen, dass trotzdem mal was passieren könnte.
Das ist schon erlaubt; jedoch handelt es sich hierbei um steuerpflichtige Einnahmen gem § 22 Nr. 3 EStG (Freigrenze 256 €); Aufwendungen können von den Erlösen abgezogen werden...
Entgelt für ein freiwilliges Einsammeln und Verwerten leerer Flaschen (BFH Urteil vom 6.6.1973, I R 203/71, BStBl II 1973, 727)
Je nach Umfang kann es sich sogar um eine gewerbliche Tätigkeit handeln...
Garnicht war !
bis zum einem Wert von 5€ darfst du deinen Pfund behalten. Deutsches Recht!
Eine derartige Regelung gibt es nicht.
Doch gibt es, und zwar kann man die Fundsache behalten wenn deren Wert unter 10€ ist.
§ 965 Abs. 2 BGB
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Man darf die Sache in diesem Fall für den Eigentümer verwahren. Eigentum erwirbt man allerdings auch in diesem Fall nicht sofort, sondern nach 6 Monaten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Ok, stimmt, dass man es nicht melden muss, schließt die übrigen damit verbundenen Regelungen natürlich nicht aus.
5 € auf welchen Zeitraum gesehen?
Diebstahl ? Was glaubst du aus wie vielen Mülleimern ich schon Pfandflaschen und Pfanddosen herausgeholt und mitgenommen habe ! Da ist noch nichts passiert !