Ich habe mir heute neue Ganzjahresreifen aufziehen lassen . meine frage ist nun . Muss ich das in meine Zulassungsbescheinung Teil 1 eintragen lassen?
6 Antworten
Hallo.
Nein in der Regel nein, aber wenn du enorm breite oder spezielle Reifen, die zu Beispiel über den Radkasten hervorstehen muss das vom Tüv, pp. abgesegnet sein.
Mit Gruß
Bley 1914
Ich glaube kaum, dass dir die Werkstatt eine falsche Reifengröße montiert hat. Normalerweise muss man Allwetterreifen nicht eintragen lassen. Es gibt nur sehr wenige ausnahmen. Öfters kommt es vor, dass runderneuerte Reifen nicht zugelassen sind, aber auch das ist relativ selten.
Wenn sie eine der Größen haben, die in der Zulassung drinstehen, nein.
Bei anderen Felgen und Reifen kann es sein, muss aber nicht.
Wenn dein Auto eine Reifenfabrikatsbindung hat musst du sie eintragen lassen das ist aber 1. bei Autos extrem selten und 2. steht das dan auch im Fahrzeugschein Teil 1 drinn...
Nur Schade das es einige alte Motorräder gibt welche eben noch eine solche Fabrikatsbindung haben, die dazugehörigen reifen jedoch seit vielen Jahren nichtmehr produziert werden und entsprechende Eintragungen auf andere Modelle teils aufwendig sind...
Auf Autos ist das jedoch nie so verbreitet gewesen...
Nein, wenn es denn sein müsste, hätte die Werkstatt es dir gesagt.
Hallo! Die Reifenfabrikatsbindung wurde von der EU schon vor einiger Zeit für nichtig erklärt, da sie wettbewerbsverzerrend ist.
LG Bernd