Hypothetische Frage zum Thema Platypus

2 Antworten

Wenn du uns gleich gesagt hättest, dass es sich bei einem Platypus um ein Schnabeltier handelt, könnten wir uns mehr darunter vorstellen.

Prinzipiell kannst du so ziemlich jedes nicht artgeschützte Haustier halten, was andere nicht belästigt oder gefährdet, insofern dein Mietvertrag das nicht ausschließt und das Tier artgerecht gehalten wird.

Beispiele:

  • Ein Goldfisch in einer Kaffeetasse wäre nicht artgerecht gehalten. In einem Aquarium aber schon.

  • Ein Krokodil als Haustier scheidet aus, da es dich selbst und evtl. andere Besucher, Nachbarn, Postboten, etc. gefährdet.

  • Ein Leopard in einer Mietwohnung wäre nicht artgerecht gehalten, da so ein Tier sehr viel Platz bräuchte.

  • Ein Schwein in einer Wohnung? Prinzipiell spricht nichts dagegen, sodenn keine Geruchsbelästigung der Nachbarn auftritt.

  • Ein Hahn auf dem Balkon kann schon wieder verboten sein, da deine Nachbarn wegen der Lärmbelästigung auf Unterlassung klagen könnten.

Wie gesagt, es käme drauf an. Wenn ein männliches Exemplar giftig ist, könnte das schon problematisch sein. Angenommen, das Tier läuft auf deinem Grundstück frei herum. Ein paar Kinder wollen es streicheln und vergiften sich daran. Darum kann wegen erheblicher Gefährdung die Haltung des Tieres augeschlossen oder nur unter gewisser Auflagen möglich sein.

Na, theoretisch bestimmt, solange man auch einen Teich und genügend "Bauplatz" für die Baue der Tierchen hat. Giftige Insekten oder Spinnen dürfen ja auch gehalten werden. Allerdings denke ich, dass die Viecher unter das Artenschutzgesetz fallen werden, aber das war ja nicht gefragt.