Hochzeitstorte falsch geliefert bekommen und trotzdem bezahlen?
Hallo.
Habe vor 2Wochen geheiratet und mir wurde die verkehrte Hochzeitstorte geliefert. Ein Austausch konnte nicht mehr erfolgen da die Konditorei keinen Fahrer mehr hatte. Die Torte war viel kleiner als meine (3-stöckig und ich hatte 4-stöckig bestellt) und enthielt Füllungen die ich überhaupt nicht mochte. Aus der Not heraus musste ich diese Torte ja aber nun behalten. Mir wurden zusätzlich noch 2 einzelne Torten gebracht die in der Konditorei noch vom Verkauf her vollständig waren. Nun soll ich den Preis meiner eigentlichen Torte (180€) bezahlen mit einen Nachlass von 30%. Wie sieht das rechtlich aus? Fühle mich sehr verarscht und könnte mich heute noch drüber ärgern. Da setzt man sich hin und überlegt wie sie aussehen soll, welche Geschmacksrichtungen und und und ... und bekommt die verkehrte Torte geliefert. :-( Und das zu einer Hochzeit!!! Wäre es ein Geburtstag gewesen ... auch ärgerlich aber halb so schlimm. Wie soll ich mich verhalten?Soll ich den Preis bezahlen für eine Torte die ich gar nicht erhalten habe und meine die ich ja nun aufn Tisch hatte kleiner und somit auch billiger war?
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Herzlichen Glückwunsch erst einmal =)
Lustig, genau das Beispiel mit der Hochzeitstorte hat mir mein Wirtschaftslehrer mal in der Ausbildung gemacht. Jedoch bin ich mir nicht mehr sicher, wann du auf Schadensersatz pochen könntest. Du hättest sicher vom Vertrag zurücktreten können, aber es ist auch klar, dass das so einfach nicht geht wenn keine Torte mehr da ist
Ich versteh deinen Frust und deine Emotionen sehr gut. Aber ich denke es ist einfacher und auch um einiges günstiger als ein Rechtsstreitt und Anwälte.
Daher erklär Ihnen, dass du dich auf sie verlassen hast etc. und handle den Preis auf 50% runter.
Ich finde jedoch wenn Sie von selbst aus schon 30% runter gehen ist das viel.
ich finde das angebot okay. kannst ja noch auf 40 % runterhandeln.
FEHLER MACHT JEDE/R!!
Der Kauf der Torte war meines Erachtens ein Kaufvertrag. Da der nur mangelhaft erfüllt wurde, hast Du folgende Rechte:
- Nacherfüllung. Das war nicht möglich.
Also bleibt noch
- Rücktritt, das hast Du aber nicht getan,
dann haben wir nur noch
- Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB).
UND
Schadensersatz. Dafür müsstest Du aber einen Schaden nachweisen können.
Wenn die die Konditorei eine falsche Torte liefert, darf sie nicht die richtige berechnen. Aber den Preis der falschen Torte, gemindert um 30 Prozent, das klingt fair.
Irren ist menschlich und bringt kein Unglück! 30% sind doch annehmbar.