(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
So steht es in § 30!
Das Ordnungsamt weigert sich meine Anzeige zu bearbeiten, weil ich keine Zeitspanne und keinen Zeugen angegeben habe. Es reicht angeblich nicht, wenn ich schreibe, dass der Fahrer des Lieferwagen seinen Motor unnötig lange laufen lässt und auf seine Arbeitskollegen wartet, die dann irgendwann kommen und zusteigen.
Jeden Morgen um 6 Uhr wache ich auf und muss mein Fenster schließen, weil ich es vor Gestank der Abgase nicht mehr aushalte.
Ich bin auch schon auf die Straße gegangen und habe den Fahrer gebeten den Motor aus zu machen. Da er nur polnisch spricht, tut er immer so, als würde er mich nicht verstehen, obwohl er genau weiß, was ich will. Darum habe ich das Ordnungsamt eingeschaltet. Aber denen interessiert das nicht.
Die Bundesregierung hat in Hamburg (25000 Teilnehmer mit Besuch der Elbphilharmonie), in Bonn (20000 Teilnehmer) (Kosten für den Steuerzahler insgesamt 120 Millionen) beteuert, dass die Erfüllung der Klima-ziele unverzichtbar ist. Außer Versprechungen kommt da aber nichts. Jeden Tag lassen Umweltsünder die Motoren unnötig lange laufen, vor allem Taxifahrer. Aber das Ordnungsamt sagt, dass sind ja nur 10 Euro Bußgeld. Der Arbeitsaufwand lohnt sich nicht. Eine Schande für Deutschland!