HITLERGRUß IN DER SCHULE ..... FOLGEN?
frage steht oben .... sagen wa ma jemand macht aus spaß den hitlergruß .. was sind seine folgen
8 Antworten
Hallo Eservan,
wer öffentlich den Hitlergruß zeigt macht sich nach folgender Rechtsgrundlage strafbar (entsprechende Stellen führe ich fett gedruckt an:
§ 86 a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
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im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
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Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Wirst du für die Tat angezeigt, leitet die Polizei ein Strafverfahren gegen Dich ein, was schlimmstenfalls zu einer Gerichtsverhandlung mit anschließenden Urteil führen kann.
Allerding, wenn Du schreibst:
HITLERGRUß IN DER SCHULE ..... FOLGEN ????
gehe ich mal davon aus, dass Du noch unter 18 bist und somit währe bei Dir das Jugendrecht anzuwenden.
Bei einer Verurteilung nach dem Jugendrecht kannst Du aber nicht zu der im Gesetz angeführten Freiheitsstrafe und auch zu keiner Geldstrafe verurteilt werden, sondern es können gegen Dich erzieherische Maßnahmen verhängt werden.
Oftmals wird man dann zu Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie einem Altenheim verdonnert.
Aber mal ganz realistisch gesehen, erfolgt in den meisten Fällen gar keine Anzeige.
In der Schule wird wohl eher die Folge sein, dass Du für paar Tage vom Unterricht ausgeschlossen wirst oder Strafarbeiten machen musst.
Schöne Grüße
TheGrow
Dabei würde es sich um eine Straftat handeln. Schau mal, hier ist ein Fall beschrieben, inklusive Urteil:
So in etwa könnte das für eine volljährige Person ausgehen.
Als aller erstes macht man sowas nicht aus Spaß! Es ist eine ernste Sache und nichts lustiges. Ein ehemaliger Klassenkamerad hat sowas auch gemacht er hat einen Tadel bekommen und durfte 2Wochen nicht in die Schule. Es gibt bestimmt eine Strafe für sowas. Ist auch richtig so jemanden zu bestrafen der einen Hitler Gruß macht.
Ist bei uns auch mal in der grundschule passiert. Da gabs dann erstmal ein riesigen vortrag ( was natürlich gut ist, weil z.b. Ich, nichtmal wusste was die da machen) aber direkte konsequenzen gab es nicht .. War aber auch in der 1/2 klasse
Na wenn es ein Lehrer sieht kann er ein sehr, sehr schlechtes Bild bekommen und kann dich auch dementsprechend schlecht benoten. Ich kenn mich mit dem Gesetz jetzt nicht sooo gut aus, aber ich glaube nicht das kommt zur anzeige da du ja noch nicht volljährig bist. wahrscheinlich wird man eine Strafarbeit bekommen.