Kann ich ausziehen wenn die Wohnung zu klein ist?
Wohne mit meiner Mam und meiner Schwester zusammen
Bin 18
12 Antworten
Mit 18 kannst Du auch ausziehen, wenn die Wohnung nicht zu klein ist. Deine Eltern sind nicht mehr für Dich verantwortlich und können Dir daher auch nicht mehr vorschreiben, wo Du wohnst.
Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und ausziehen möchtest musst du dir vorher eine Genehmigung vom Jobcenter holen wenn du leistungen in Anspruch nehmen möchtest und damit man so eine Genehmigung bekommt muss ein härtefall vorliegen (leben bei den Eltern nicht zumutbar). Die Eltern müssen dich aber nicht bei sich wohnen lassen heißt wenn du raus geschmissen wirst liegt ein härtefall vor und dir stehen volle leistingen zu. Ob eine zu kleine Wohnung alleine schon ausreicht musst du ausprobieren
Da Du als Fragenthema u.a. "Hartz IV" gewählt hast, nehme ich an, daß Ihr im Leistungsbezug seid?
Falls Ja: wenn die Wohnung zu klein ist, dann könnt Ihr einen Umzug beantragen.
Ob das Jobcenter Dir einen einzelnen Aus- bzw. Umzug genehmigt, kann ich nicht sagen, da junge Menschen unter 25 tunlichst bei den Eltern leben sollen, da billiger für die Jobcenter.
Ob der Auszgsgrund "Wohnung zu klein" als Antragsbegründung ausreicht, müßtest Du ausprobieren.
Klar kannst du das machen, du musst natürlich auch die Miete bezahlen können und für dich sorgen können. Du kannst aber auch Hilfen beantragen, wenn du kein eigenes Einkommen hast.
Ja natürlich kannst Du jederzeit ausziehen, wenn Deine Mutter eine Wohnung für Dich findet und für die Miete + Kaution + Nebenkosten dafür aufkommt.
Ist doch ganz einfach, oder?
Ja natürlich, aber das können die wenigsten. Alleine mit einem 450€ Job und dem Kindergeld kommt man in der Regel nicht weit.
Er kann sie auch selber finanzieren:)