Hilfe! Bafög Antrag auf Vorausleistung abgelehnt?
Schnelle Zusammenfassung:
Mein Vater hat seine Bafög Papiere nicht fristgerecht abgegeben, wodurch mir die Dame beim Amt empfohlen hat, einen Antrag auf Vorausleistung auszufüllen. Dies tat ich und hab davor jedoch schon alles andere vom Antrag auch abgegeben. Nun kam die Ablehnung des Bescheids weil mein Vater die Papiere abgegeben hatte und somit diese Vorausleistung sich erübrigt hat. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ich mir den Unterhalt nun von meinem Vater holen soll. Anwaltlich kam zeitgleich ein Brief vom Anwalt, der besagt, dass da nichts zu holen ist. Nun stehe ich ohne Geld da und weiß nicht wie ich das machen soll. Ist der normale BafögAntrag auch abgelehnt damit? Bitte um schnelle Hilfe.
4 Antworten
Wenn der Antrag auf Vorausleistung abgelehnt wurde, da dein Vater nun die Papiere beigebracht hat, dürfte der "normale" Antrag ja nicht vom Tisch sein. Du solltest also am Montag nochmal hingehen bzw. anrufen und nachfragen wann mit dem Bescheid für den Antrag zu rechnen ist.
Die 6 bzw. 10 Wochen Wartezeit auf den Vorschuss können sehr lang werden, wenn du überhaupt kein Geld zur Verfügung hast. Möglicherweise ist deine Ausbildung sogar gefährdet. Um das zu vermeiden, gibt es einen finanziellen Notanker für dich: ein Darlehen nach § 27 Abs. 4 SGB II, das du beim Jobcenter beantragen kannst. Es wird maximal in Höhe der zu erwartenden Ausbildungsförderung gewährt. Damit die Rückzahlung sichergestellt ist, musst du entweder deinen BAföG-Anspruch in Höhe des geleisteten Betrages an das Jobcenter abtreten oder das Jobcenter vereinbart mit dir, dass du das Geld zurückzahlst, sobald du (rückwirkend) BAföG erhältst.
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/vorschuss.html
Die weitere Vorgehensweise ist dann davon abhängig wie der Bescheid ausfällt.
Wird der Bescheid abgelehnt, weil dein Vater doch zu viel verdient oder bekommst du nicht den vollen Satz, dann musst du selbstverständlich nochmals an deine Eltern herantreten.
Dem Anwalt deines Vaters würde ich nur schreiben, dass du deine Forderungen aufrecht erhältst und du nun auf den BAföG Bescheid wartest. Sollte dieser nicht in voller Höhe erfolgen, dann würdest du die Unterhaltsfrage ggf. rechtlich klären lassen müssen, wenn mit seinem Mandanten keine außergerichtliche Einigung erfolgen wird.
OK, dann müsstest du ja auf jeden Fall BAföG bekommen, wenn deine Mutter ebenfalls kein ausreichendes Einkommen hat.
du nimmst die papiere und bringst diese zum bafögamt. du stellst damit einen erneuten antrag auf vorausleistung oder gehst gegen den ursprünglichen bescheid vor
alternativ kannst du auch einen antrag auf alg2 stellen, wenn du kein anderes einkommen hast.
guck mal hier mit rein: www.elo-forum.org dort kannst du hilfe finden für deine anträge, hilfe und infos zu sozialleistungen etc.
eventuell wirst du selbst einen anwalt nehmen müssen um deine unterhaltsansprüche gegen deine eltern klären zu lassen und durchzusetzen.
Dann musst du mit diesem gesamten Schriftverkehr zum Sozialamt und DORT einen Vorschuss beantragen. Dort musst du dann deine Forderung gegen deinen Vater und auch gegen das BAFÖG-Amt abtreten.
Das Sozialamt ist verpflichtet, dir zu helfen.
beim sozialamt bekommt er keine leistungen. die sind für ihn nicht zuständig
Das Sozialamt muss JEDEM in einer Notlage helfen.
Ziel der Leistungen des Sozialamtes ist es, den Betroffenen aus der Abwärtsspirale herauszuholen und ihn wieder auf eigene Füße zu stellen.
Die Leistungen bestehen in diesem Fall nur ausnahmsweise aus Geld- und Sachleistungen, in der Regel werden Beratung und Betreuung des Betroffenen angeboten.
Der Hilfesuchende MUSS seine Bedürftigkeit hieb -und stichfest nachweisen können..
Dass die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss, ist klar. Trotzdem dürfte das Sozialamt niemanden "mittellos" wieder weg schicken. Natürlich handelt es sich um die Behebung einer vorübergehenden Notlage.
Wenn keine Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann dann- ja.
Die Leistungen bestehen in diesem Fall nur AUSNAHMSWEISE aus Geld- und Sachleistungen, in der Regel werden Beratung und Betreuung des Betroffenen angeboten.
das sozialamt muss garnichts, da sie keine zuständigkeit haben. das jobcenter ist hier ansprechpartner.
Deine beiden Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet. Wie sieht es mit deiner Mutter aus? Bekommst du von dort schon Geld oder kann sie auch nicht leisten?
Nahezu gleiche Situation, mehr als 100 Euro nicht zu erwarten, hier wurde aber anwaltlich noch nichts fesgestellt
Muss ja auch nicht ein Anwalt. Dieser Betrag wird sich aus dem Bafög-Bescheid ergeben. Dann fordere diese Beträge jeweils von deinen Eltern und lass- wenn du nicht mehr zu Hause wohnst-das Kindergeld an dich abzweigen.
Bei meinem Vater ist nichts zu holen, da er noch andere Kinder hat. Hat so mir zumindest mein Anwalt gesagt