Hausratversicherung gefährdet durch schufa?
Hallo, ich werde zum 01.08 eine WG beziehen. Die Vorraussetzung dass ich den Schluessel kriege ist eine abgeschlossene Hausratsversicherung. Nun habe ich aber einige probleme mit der schufa.. wird mir das im weg stehen und wenn ja, gibt es da eine Loesung dafuer?
6 Antworten
Im Wege könnte dir stehen, wenn du in den letzten 3 Jahren mehrere Schäden bei der Vorversicherung hattest.
Außerdem, wenn schon mal wegen Versicherungsbetrug gegen dich ermittelt wurde.
Ansonsten dürfte es keine Probleme geben, wobei man allerdings voraus setzen muss, dass die Hausratvers. nur so lange besteht, wenn du auch die jeweiligen Beiträge zahlst.
Nein, einfach abschließen. Am besten du nimmst eine Hausratversicherung in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung, so bist du ganz gut abgesichert.
Du kannst im Internet eine Hausratversicherung abschließen und musst nur dafür sorgen, dass die Prämie per Lastschrift eingezogen werden kann. Möglicherweise gibt es noch andere Online-Zahlungsmethoden. Ist die Prämie bezahlt, hast Du die Police und bekommst vielleicht noch Dokumente per Post nachgesandt.
Schau Dir dann an, wann die Versicherung zum ersten Mal gekündigt werden kann und kündige dann rechtzeitig, falls Du der Meinung bist, dass Dein Hausrat nicht eigens versichert werden muss.
Eigenartig ist es schon, wenn der Vermieter eine HR-Versicherung verlangt. Viel sinnvoller für ihn wäre doch eine Privathaftpflichtversicherung, die Du anabhängig davon auf jeden Fall auch abschließen solltest, sofern Du nicht noch bei Deinen Eltern mitversichert bist.
In der Regel führen die Versicherungen keine Prüfung über die Schufa durch, da die Beträge monatlich oder auch per Jahresgebühr fällig sind, bzw. werden. Wird nicht bezahlt, erlischt der Versicherungsschutz und die Forderung wird auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
KaterKarlo2016
Da die Hausratversicherung bei Beitragsrückstand problemlos vom Versicherer gekündigt werden kann und dann auch kein Versicherungsschutz besteht (im Gegensatz zu Kfz Haftpflicht und Vollkranken), wird in der Regel keine Bonitätsprüfung durchgeführt.