Hat ein Fußgänger Vorrang an einer T-Kreuzung mit einem Stop-Schild?
Hey Leute,
hab mich letztens mit einem guten Freund stark gestritten. Wir waren praktisch an einer T-Kreuzung und er war der Meinung, dass das Stop-Schild dem Fußgänger Vorrang vor dem Auto gewährt und dementsprechend das Auto halten muss. Ich weiß das ich im Recht bin, aber ich brauche unbedingt eine aussagekräftige Gesetztesquelle, die ihn von seinem unmenschlichen Irrtum endgültig abbringt.
MfG Sezo
1 Antwort
Das Stop-Schild ist ein Vorfahrt regelndes Zeichen. Ein Fußgänger fährt aber nicht und unterliegt deshalb nicht den Vorfahrtsregeln.
Es gelten die allgemeinen Regeln für Fußgänger. Fußgänger haben Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen und Nachrang gegenüber (noch) nicht abbiegenden Fahrzeugen.
Wenn am nicht geradeaus weiterführenden Ast einer T-Kreuzung ein Stop-Schild steht, dann muss der Fußgänger den am Stop haltenen durchlassen, denn der ist noch nicht abgebogen.
Oder wie es kleine Kinder lernen: Als Fußgänger darf man über die Straße, wenn weder von links noch von rechts einer kommt. Die Autos, die von vorne oder hinten kommen und in die vom Fußgänger gequerte Straße einbiegen, müssen warten.
Du hast Recht! Ich wollte auch etwas schreiben, ist aber nicht mehr nötig. Vielen Dank, daß Du geholfen hast! Schönen Tag noch!
§ 9 (3) StVO (Abbiegen) in Verbindung mit § 25 (3) (Fußgänger)
§9(3): Wer abbiegen will, [..] Auf zu Fuß Gehende ist
besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.§ 25(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, [..]
Ich danke dir vielmals. Also kann man das eigentlich prägnant in einem Satz zusammenfassen: Fußgänger haben nur an Zebrastreifen und grünen Ampeln Vorrang.
Und nicht vergessen: beim Abbiegen.
Danke für die ausführliche Antwort, hast du auch eine Quelle dazu?