Hartz4 Ortsabwesenheit

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Es geht das Amt schlichtweg nichts an, ob und wo du Urlaub machst.

Zudem ist die Auflage vom Amt vollkommen ungeeignet, eine unerlaubte Ortsabwesenheit nachzuweisen. Von daher nehme ich dir auch nicht ab, dass das Amt dieses verlangt hat.

Normales und ausreichendes Procedere ist so: du beantragst, von den Verpflichtungen, Obliegenheiten der EAO freigestellt zu werden, und sprichst einen Öffnungstag-Tag, nach dem der gewährte Zeitraum ausläuft, persönlich beim Amt vor.

Der Hartz 4 - Empfänger soll sich an allen Werktagen der ARGEzur zur Verfügung halten. Dies gehört mit zu seinen Pflichten. Dass er diese Pflichten kennt, hat er bei der Abgabe seines Hartz-IV-Antrags unterschrieben.

Als Konsequenz aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass der Hartz 4 - Empfänger Abwesenheitszeiten sofort melden muss und diese auch von der ARGE genehmigt werden muss.

Oft verbinden Jobcenter die Genehmigung einer Ortsabwesenheit mit der Bedingung, dass sich der Arbeitslose am Tag nach der genehmigten Ortsabwesenheit zurück zu melden hat. Dies sollte man auf keinen Fall vergessen.

Ist das erlaubt oder nicht eher ein unerlaubter Eingriff in meine persönlichen Angelegenheiten/Privatsphäre?......= Ja, ich denke schon, dass es erlaubt ist und gesetzlich untermauert, denn du bist in dieser Zeit nicht vermittelbar und bekommst trotzdem deine Leistung, also hat die ARGE auch das Recht der Überprüfung.

Bedenke auch = Arbeitslose haben generell keinen Anspruch auf Urlaub. Lt. EAO darf sich der Arbeitslose aber bis zu 3 Wochen im Jahr mit vorheriger Genehmigung vom Jobcenter ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten.

VirtualSelf  29.08.2012, 15:48

Eine Ortsabwesenheit ist entweder erlaubt oder unerlaubt.

Bei einer erlaubten, muss der Leistungsempfänger natürlich nicht nachweisen, wo er wann, wielange ist, da das ein Datenerhebung ohne jegliche Leistungsrelevanz wäre, weil die OA ja erlaubt ist.

Und eine unerlaubte wird der Leistungsempfänger sicher nicht belegen; dadurch würde et swich ja selbst eines Vergehens bezichtigen.

So oder so: die Forderung ist in sich so schwachsinnig, dass sie so sicher nicht vom Amt ausgesprochen wurde.

Das ist vor allem mal kompletter Unsinn. Das Jobcenter hat einfach Ortsabwesenheit zu genehmigen oder zu versagen. Und wenn die Ortsabwesenheit genehmigt ist, dann kannst Du in der Zeit tun und lassen, was Du willst. Du könntest sogar einfach zu Hause bleiben - es ist einfach schlicht pupsegal. Entscheidend ist dabei ja nur die Tatsache, daß Du während dieser Zeit für das Arbeitsamt / Jobcenter nicht ereichbar bist.

Die Ortsabwesenheit kann immer dann versagt werden, wenn sie die Arbeitsmöglichkeiten des Arbeitslosen verschlechtert - weil eine Maßnahme, eine Arbeit, ein Vorstellungsgespräch etc. (sofern es für sowas konkrete Termine gibt) dann nicht angetreten werden kann.

Dunloghaire 
Beitragsersteller
 29.08.2012, 10:08

Danke für die Antwort, natürlich ist es Unsinn, was das JC verlangt. Es wird aber verlangt, da Jobcenter Spezialisten für Unsinn sind. Die Frage ist eigentlich, was kann ich dagegen tun? Einfach sagen "Nein ich verweigere die Einreichung der Tickets etc." ?

VirtualSelf  29.08.2012, 15:50
@Dunloghaire

Es wird aber verlangt, ...

Und genau das glaube ich dir nicht!

Wieso, du hast scheinbar Anlass gegeben "unglaubhaft" zu wirken. Du willst Geld haben und musst dich an die Regeln halten.

Svegolas  30.08.2012, 16:11

sowas dämliches kann aber auch echt nur von dir kommen.