Hartz IV und Teilzeitjob (Schüler)?

7 Antworten

Grundsaetzlich darfst du natuerlich arbeiten und verdienen, wieviel du willst. Es ist nur halt so, dass du ja derzeit Leistungen vom Staat fuer Miete und Bedarf erhaeltst und daher musst du mit deinem Einkommen dann auch deine Unkosten selbst tragen. Sobald du mehr als das verdienst, bist du aus der Bedarfsgemeinschaft draussen, deine Eltern erhalten kein Geld mehr fuer dich.

Da du noch Schueler bist und deine Zeit auch zum Lernen brauchst (ein guter Abschluss ist wichtig fuer die Zukunft) kann ich dir nur raten, dass du hoechstens so 100 - 120 Euro nebenher verdienst im Monat als Minijob (brutto = netto), also bei Mindestlohn so 12 - 14 Stunden pro Monat. 100 Euro deines Verdienstes bleiben dann Anrechnungsfrei (kannst du komplett behalten), alles darueber wird zu 80 % angerechnet, d.h. deinen Eltern abgezogen. Bei 120 Euro bekaemen deine Eltern dann 16 Euro abgezogen an Leistungen.

Weiterhin hast du noch die Moeglichkeit, zusaetzlich bis zu 4 Wochen lang einen Ferienjob zu machen, dort darfst du bis zu 1200 Euro zusaetzlich anrechnungsfrei verdienen.

Deinen Nebenjob (auch unter 100 Euro) muessen deine Eltern dem Jobcenter mitteilen.

Ich denke, man darf sogar Vollzeit arbeiten! Denn wie sonst wollte man dem Schicksal, auch auf ewig von der "Stütze" abhängig zu sein entkommen, wenn man gezwungen wird, den Lebensweg der Eltern weiter zu gehen. Klar, dass wohl einiges von dem Geld angerechnet wird. Aber wie soll der Weg zu einem unabhängigem Leben aussehen, wenn man keine Tätigkeit ausführt, weil man in einer Kürzung sozialer Bezüge durch eigenen Verdienst eine Benachteiligung sieht? 

Arbeiten und verdienen darfst du soviel du willst.

Allerdings  lohnt sich für dich nur ein Job mit Nettolohn bis 120 Euro, da alles darüber aufs ALG2 angerechnet wird, du davon also zuerst deinen Mietanteil und deine Lebenshaltungskosten bestreiten musst.

Darüber lohnt es erst wieder ab ca. 800 Euro.

cyracus  21.06.2015, 02:03

Bei Schülern, die nebenher etwas verdienen wollen, der Verdienst soll aber nicht auf die Sozialhilfe / Hartz IV  angerechnet werden, ist es anders (siehe hier meine Antwort).

Aus technsichen Gründen ist es hier nicht ratsam, einen Link mehrmals unter einer Frage reinzugeben.

Arbeiten darf man immer.

Damit du deinen Schülerstatus (sozialversicherungsrechtlich) nicht verlierst, musst du aber unter 450€ im Monat bleiben!


Anrechnugnsfrei sind 100€, darüber hinaus darfst du 20% des Lohns behalten.


cyracus  21.06.2015, 01:56

Es geht hier doch um anrechnungsfreien Schülerjob, wenn die Familie Sozialhilfe bekommt! Hält sich der Schüler an Deinen Rat, wird ihm viel abgezogen.