hartz 4 beantragen trotz kleingewerbe?
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7 Antworten
Bei Erwerbseinkommen unterscheidet das Jobcenter nur zwischen Einkommen aus Selbständigkeit und Unselbständigkeit.
Der Begriff "Kleingewerbe" ist leistungsrechtlich vollkommen irrelevant; es handelt sich um Einkommen aus Selbständigkeit ... und hier beginnt der ganze Schice.
Nicht nur, dass die spezielle Rechnungslegung für das Jobcenter, für die keine steuerrechtlichen Vorschriften maßgeblich sind, nervenaufreibend ist, sondern die Anrechnung und Aufteilung von Einkommen und Kosten erfolgt nach besonderen Vorschriften (z.B. ist das Zuflussprinzip "aufgeweicht").
Direkt zur Frage: auch als Selbständiger hast du Anspruch auf Alg2, sofern du die Anspruchsvoraussetzungen des § 7 SGB II erfüllst. Allerdings ist die konkrete so Kagge, dass ich dringend empfehlen würde, das Gewerbe aufzugeben, wenn nicht ordentlich etwas rumkommt und es dich nicht dauerhaft aus dem Leistungsbezug führt.
Denk auch dran, dass das, was an Gewinn reinkommt, im Rahmen der Anrechnung größtenteils aufgezehrt wird. Freibetrag ist 100,-- €, alles darüber bis 800,-- € wird zu 80 % mit deinem Hartz IV-Satz verrechnet, alles über 800 € mit 90 %. Einfach mal rechnen, was da am Ende unterm Strich für ein "Mehrverdienst" übrig bleibt und dann nochmal abwägen, ob es die Mühe des Gewerbebetriebs und der möglichen Scherereien mit dem Amt wirklich wert ist.
Letzteres wird wohl echt nur dann der Fall sein, wenn du eine Bombengeschäftsidee hast und der Laden von Anfang an mächtig brummt.
Ja. Du kannst als Gewerbetreibender genau so Aufstocker sein wie jemand, der normal arbeitet. Allerdings bekommst du dann jeweils nur einen vorläufigen Bescheid. Zu Beginn jedes Monats geht die Meldung ans Amt, wieviel Gewinn Du im vormonat gemacht hast und wird dann verrechnet. WEnns nicht unbedingt sein muss, rate ich Dir davon dringend ab. Ich habs hinter mir - es ist Horror pur.
Das hängt davon ab, wie in Zukunft die Erfolgschancen stehen und/oder wie sehr Du dran hängst. Du kannst es einfach ausprobieren, wenn das Gewerbe nicht genug abwirft, werden sie Dir eh beizeiten raten, es auf zu geben oder nur noch als Nebengewerbe zu betreiben. Ich bin zweiteren Weg gegangen, als die Sache nicht aus der Brücke kam, hab einen Teilzeit Job und Nebengewerbe.
Ich denke schon das man auch mit einem Kleingewerbe eine Aufstockung erhalten kann wie bei Gerngverdienern.
Natürlich müssen Sie dann shr wahrscheinlich Ihre Einnahmen und Ausgaben der Arge offenlegen.
Wo ist der Sinn...? Du hast ja das Gewerbe zum Sinne/Ziele/Zweck des Gewinn-machens....
Und am Ende des tages zahlste zurück
Wie wäre deine Lösung?
Gewerbe abmelden?