Handzeichen/Paraphe auf Personalausweis möglich?
Hallo zusammen,
da ich Beruflich mehr als 50-Mal am Tag unterschreibe habe ich mir ein Handzeichen/Paraphe zugelegt welches auf den Anfangsbuchstaben meines Vornamens und mit sehr, sehr viel Kreativität den zweiten Buchstaben des Vornamen mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens verbindet.
Für den Personalausweis ist dies natürlich nicht möglich dort muss ich mit vollen Namen unterschreiben.
Ist es möglich auf dem Personalausweis irgendwo das Handzeichen vermerken zu lassen sodass dies eine gewisse Rechtliche Basis hat wenn ich damit unterschreibe ?
2 Antworten
Eine solche Unterschrift ist auch in den Ausweis einzutragen. Eine Unterschrift mit vollem Namen ist gesetzlich nirgends für den Personalausweis vorgeschrieben. Der Nachname allein genüg auch.
Dieser Irrglaube hält sich hartnäckig.
Einzige Anforderungen an die Unterschrift sind, dass sie eben nur dir und niemand anderen zugeordnet werden kann und, dass sie zumindest Bruchteile deines Namens erkennen lässt.
Es darf der Signatur nämlich nicht an Schrift fehlen. Das heißt, das zumindestens Anfangsbuchstaben o.ä. erkennbar sein müssen.
Die Unterschrift im Ausweis stellt keine rechtsverbindliche Unterschrift für die Beantragung eines Ausweises dar, sondern dient lediglich zur Legitimationsprüfung als Unterschriftsprobe.
Daher soll im Ausweis die Unterschrift eingetragen werden die man im täglichen Leben verwendet.
Hallo,
ein Handzeichen ist lt BGH keine formgültige Unterschrift. Jedoch besteht die Möglichkeit ein Handzeichen notariell beglaubigen zu lassen. Dies ist (jetzt bin ich mir allerdings nicht ganz sicher) im §126 BGB geregelt.
In unserem Unternehmen ist es üblich, dass unterschriftsberechtigte Personen ihr Handzeichen notariell beglaubigt hinterlegt haben. Zumindest firmenintern wird dem Handzeichen also eine rechtliche Grundlage geboten.
Die Eintragung auf dem PA wird wahrscheinlich nicht möglich sein.
Alles Gute