Handy Verkauf an minderjährigen?

6 Antworten

Denke schon..würde trotzdem die Eltern mit einbeziehen damit später keine Unstimmigkeiten entstehen

imager761  01.07.2015, 06:35

Die "Unstimmigkeit" wäre Rücknahme der benutzten und mgl. besachädigten Ware, wenn die Eltern den Kaufvertrag wirksam anfechten :-O

ArcticDavid  01.07.2015, 01:39

ja

yns96 
Beitragsersteller
 01.07.2015, 01:35

Aber ist es rechtlich gesehen erstmal erlaubt oder nicht?

Darf man ein Handy in eBay Kleinanzeigen an 16 jährige verkaufen??

Nein. "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert" bestimmt § 108 BGB.

Auch nicht nach dem sog. Taschengeldparagrafen § 110 BGB, wonach ein "von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag" "als von Anfang an wirksam" gilt, wenn er mit offenbar eigenem Geld bezahlt wurde: Denn üblicherweise bekommt man eben kein Taschengeld, um sich davon Handys zu kaufen oder es dafür anzusparen.

Also wurde es  eben nicht "zu diese Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen", sondern um sich davon Eis, Lippgloss, Kinokarte oder eine Bravo zu kaufen.

G imager761

Natürlich darfst du an Minderjährige verkaufen. Du musst aber damit rechnen, dass die Eltern den Vertrag nicht genehmigen und du dann das Geschäft rückabwickeln musst. Daher würde ich wennn überhaupt eine Einverständniserklärung fordern, damit du auf der sicheren Seite bist

wenn sie ein konto (ebay konto) haben dürfen sie es auch kaufen ;)

wenn du der meinung bist das sie eigentlich kein konto haben dürften melde sich bei ebay dann wird es kontrolliert ;)

imager761  01.07.2015, 06:38

Falsch: Abgesehen davon, das es bei ebay-Kleinanzeigen gar kein Benutzerkonto gibt, kann man sich eben nicht auf Volljährigkeit der Nutzer verlassen, da ebay die nicht verifiziert. Das Anfechtungsrecht der Erziehungsberechtigten besteht aber trotzdem :-O

im Prinzip schon, der KV ist zunächst schwebend unwirksam bis die Eltern dem zustimmen. Die Eltern könnten den Vertrag anfechten.