Kann ich als minderjähriger (15) Ebay-Kleinanzeigen nutzen?
10 Antworten
Mit 15 bist du noch beschränkt geschäftsfähig und brauchst für Geschäfte solcher Art die Genehmigung der Eltern, da du dich nicht rechtlich zu Sachen verpflichten darfst, die für dich einen rechtlichen Nachteil haben.
Verkaufst du etwas, hast du einen rechtlichen Nachteil, da du verpflichtet bist, die Sache zu übergeben.
Auch nicht, weil du dich dann dazu verpflichtest, einen Kaufpreis zu zahlen. Es sei denn, es handelt sich um Geld, dass dir deine Eltern zur persönlichen Verfügung gegeben haben, sog. Taschengeld-Paragraph, § 110 BGB.
Die AGB von Ebay verbieten es aber ;)
Eigentlich ja schon ! wenn deine eltern nichts dagegen haben und du dir die sachen sselber abholst ja ABER: deine eltern müssen dem auf ebay kleinanzeigen bestätigen das du sie es dir erlaubt haben
Wo kein Kläger, da kein beklagter. Man wird dich zwar nicht unbedingt daran hindern, aber als Minderjähriger bist du nur eingeschränkt geschäftsfähig und deine Willenserklärungen sind bis auf den Umfang des Taschengeldes schwebend unwirksam.
Kann man sowiso nicht zurückverfolgen, wenns dann aber um transaktionen geht, würde ich die eltern ranlassen
nein geht nicht. man muss 18 sein um bei ebay einkaufen bzw. verkaufen zu können.
Ebay-Kleinanzeigen ist etwas komplett anderes als das Auktionshaus Ebay.
Aber kaufen geht oder?