Handy runtergefallen greift da die Garantie?
Hallo mir ist wie oben schon geschrieben das Handy aus der Jacke gerutscht aber beim einsteigen ins Auto also nicht mal einen halben Meter,ein Kollege von mir meint das das in die Garantie fällt denn ein Handy darf nicht aus dieser Höhe so kaputt sein,und es ist sehr schrott.Hat er recht????
6 Antworten
Wir sollten in der Diskussion bei der Gewährleistung (etwas anderes als Garantie) anfangen.
Wirklich fern liegt dein Freund mit seiner Ansicht nicht; man kann üblicherweise erwarten, dass ein Handy, welches man den ganzen Tag über nutzt, nicht sofort zerfällt, wenn man die Samthandschuhe mal vergessen hat - das wird in aller Munde häufig vergessen, weil das Gewährleistungsrecht nicht im Detail verstanden wurde. Wann wurde denn das Handy gekauft? Üblicherweise scheitern Fälle hier bei gf.net aber am Durchsetzungsvermögen der Fraganten - du hast es in der Hand.
Die Garantiebedingungen sind etwas komplizierter zu prüfen.
Freue mich über Nachfragen und will stets wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)
Hey, vielen Dank für den Stern :))
Mich interessiert im Übrigen wirklich, solltest du den Fall weiter verfolgen, wie es ausgeht. Schöne Grüße
Eine Garantie ist eine Kulanzleistung des Herstellers und erstreckt sich in der Regel über die Qualität oder Beschaffenheit einer Sache.
Kulanz heisst, dass es eine freiwillige Leistung ist. Und das heisst, der Hersteller kann selber entscheiden, ob er dafür einsteht oder nicht. So kann auch ein heruntergefallenes Handy auf Garantie repariert werden, wenn der Hersteller das so will.
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung ein verbrieftes Recht des Eigentümers auf eine mangelfreie Sache. Hier muss der Verkäufer (nicht der Hersteller) dafür aufkommen.
Bei der Gewährleistung kommt es darauf an, dass die Sache auch ordnungsgemäss benutzt wurde.
Ob dein Handy nun auf Garantie oder auf Gewährleistung repariert werden kann muss tatsächlich erst geprüft werden. Möglicherweise handelt es sich tatsächlich um einen Sachmangel.
In der Regel ist aber das Fallenlassen weder durch die Garantie abgedeckt (der Hersteller will das nicht), noch handelt es sich dabei um eine sachgemässe Behandlung. Ein evtl. danach auftretender Sachmangel wird dem Fallenlassen zugrunde gelegt.
Kurz: erwarte nichts, hoffe auf alles.
Eine Garantie auf Kulanz ist widersprüchlich; wenn vertraglich eine Leistung vereinbart ist, dann erfolgt sie später aufgrund dieser Verpflichtung und nicht aufgrund Kulanz. Diese kann natürlich trotzdem eine Rolle spielen, wenn Ansprüche zB nur an Beweisfragen scheitern oder man gar völlig aus freien Stücken die Haftung übernimmt.
Nein, hat er nicht. Runtergefallenes Handy ist generell Selbstverschulden und kein Produktfehler. Eine Versicherung würde hier greifen - die Herstellergarantie nicht.
danke
ein Kollege von mir meint das das in die Garantie fällt denn ein Handy darf nicht aus dieser Höhe so kaputt sein
Blödsinn.
Hat er recht????
Nein.
Es gibt spezielle (teure) Versicherungen, die auch solche unsachgemäße Behandlung bzw. deren Folgen abdecken - der Hersteller und der Verkäufer können nichts dazu.
NÖ. ABSOLUT KEIN Garantiefall. Wie kommst du darauf?