Handy am Steuer, auch mit nur eingeschalteter Zündung strafbar?
Ich habe mich schon immer mal gefragt, ob man sich auch strafbar macht, wenn man das Handy bei eingeschalteter Zündung nutzt?
5 Antworten
Handy ist nur im Stand mit abgeschaltetem Motor erlaubt. Wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik automatisch abgeschaltet wird, z.B. an einer Ampel, gilt das NICHT als aus.
Wenn der Motor durch Schlüssel umdrehen abgestellt wurde und dann die Zündung wieder eingeschaltet wird, z.B. damit das Gebläse oder das Licht funktioniert, würde ICH das als abgestellten Motor interpretieren und davon ausgehen, dass man dann telefonieren darf. Um weiter zu fahren, muss man schließlich den Schlüssel ganz rumdrehen, nicht bloß (wie bei Start-Stopp) auf's Gaspedal treten. Vermutlich sieht das ein halbwegs klar denkender Polizist ähnlich. Ob es rechtlich wirklich so ist, weiß ich aber nicht.
Soweit ich weiß, darf dir Zündung eingeschaltet sein und der Motor darf auch laufen. Du darfst nur nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Auf einem Parkplatz etc. mit laufendem Motor sollte kein Problem sein.
Gab da glaube ich mal einen Fall, wo jemand im Auto bei laufendem Motor sein Handy benutzt hat. Seine Begründung war, dass es kalt war (im Winter) und er den Motor hat laufen lassen, damit es im Auto warm wird. Das Gericht hat dann entschieden (meine ich) dass das ok ist.
Handy am Steuer, auch mit nur eingeschalteter Zündung strafbar?
Handy am Steuer ist keine Straftat, also auch nicht strafbar.
Es kann aber eine Ordnungswidrigkeit sein, sofern der Motor läuft (Start-Stop-Automatik zählt als laufender Motor).
https://www.bussgeldkatalog.de/handy-ampel/
wenn man das Handy bei eingeschalteter Zündung ( z.B. an einer roten Ampel ) nutzt
Ja, die Zündung muss ausgeschaltet sein.