Halterabfrage aus privatem Interesse?

12 Antworten

Woher weißt du das denn? Warst du dabei, als sie die Abfrage gemacht hat? Warum hat die Tochter nicht einfach deinen Namen verraten? Sorry, aber die Story ist nicht glaubwürdig. Erlaubt ist das nicht, aber glaubwürdig eben auch nicht.

Außerdem erfäht man über die Halterabfrage nur den Namen des Halters, nicht den des Fahrers. 

Ja, das wäre unzulässige Nutzung des KBA. Die Polizei kann problemlos Halterabfragen durchführen, soweit es dienstlich erforderlich ist. Ist es das nicht, ist die Abfrage nicht zulässig.

Sicher kannst du sie "in die Pfanne hauen", ob es aber deinem Verhältnis zu deiner Freundin dienlich ist?

Du könntest dich unmittelbar an das KBA wenden und nachfragen, ob mit deinen Daten eine Halterabfrage gemacht wurde. Jede Anfrage wird protokolliert und auch der Name des Abfragenden und Grund der Abfrage festgehalten. Das KBA wird dir zwar keine Auskunft geben, aber dennoch der Sache nachgehen. Ich denke, du wirst es an der Reaktion der Eltern deiner Freundin erfahren.

oelbart  27.06.2017, 10:08

Sicher kannst du sie "in die Pfanne hauen", ob es aber deinem Verhältnis zu deiner Freundin dienlich ist? 

Ein Verhältnis, das schon damit beginnt, dass jemand die Staatsgewalt missbraucht, um dem anderen hinterherzuspionieren...kann man überhaupt noch "zerstören"?

furbo  27.06.2017, 10:14
@oelbart

Das ist die Frage. Es ist nicht nur verboten,sondern auch ein ziemlicher Vertrauensbruch.

Mexez 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 10:11

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Sie ist nicht meine Freundin. Nach diesem, nur für mich war es ein Vertrauensbruch, ist das Verhältnis eh vorbei. Ich bin auch nicht nachtragend. War nur enttäuscht über das missvertrauen.  Des weiteren war das von mir nur noch reine Neugier über die Rechte von Polizeibeamten. Danke noch mal für deine Antwort und eine schöne Woche.

furbo  27.06.2017, 10:17
@Mexez

Danke noch mal für deine Antwort und eine schöne Woche.

Danke, dir auch eine schöne Woche.

Noch als Hinweis: wenn sie eine Halterabfrage gemacht hat, hat sie dich mit Sicherheit komplett durch den Rechner laufen lassen. Fast jeder Kontakt mit der Polizei (außer simple Kontrollmaßnahmen) sind über dich gespeichert.

Bitterkraut  27.06.2017, 12:37
@Mexez

Warum hat die Tochter nicht einfach deinen Namen genannt? Woher weißt du denn, dass es diese Abfrag gegeben hat?

Wir wissen nicht, ob die Mutter eine unerlaubte Handlung oder ein rechtswidriges / strafwürdiges Verhalten gezeigt hat!

Der Grund ist; wir wissen nicht was die Mutter als rechtsliches Interesse angegeben hat, um die Auskunft zu erhalten. (Vielleicht hast Du Dein Fahrzeug unerlaubt in der Einfahrt geparkt, was ein plausibler Grund ist. Unschön, wenn die Mutter Dir das Parken vorher erlaubt hat. ;-))

Und noch was: Sie kann diese Informationen auch verwenden, wenn es nicht rechtsmäßig gewesen ist. Verwertungsverbote gibt es in deinem Fall nicht!

Nein, erlaubt ist das nicht jedoch macht es so gut wie jeder. Solange sie dich nicht mit irgendwas belangt oder du es nicht beweisen kannst kann man auch nicht viel machen

Eckengucker  27.06.2017, 10:19

Wie kommst du darauf?

Jeder Dateizugriff wird dokumentiert. Und wieso nichts machen? Derartige Verstöße gegen die Dienstvorschriften sind nicht nur ein Vertrauensbruch.

Aber bevor wir hier einen Stab über jemand brechen, wie kommt der Frager darauf dass sie es tatsächlich getan hat/haben. Also ich würde mir, wenn meine Tochter mit jemand wegfährt den ich noch nicht gut kenne, das Kennzeichen auch aufschreiben. Der Rest scheint mir doch noch sehr spekulativ zu sein.

Mexez 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 10:17

Die hat mir leider gesteckt, dass ihre Mutter mich überprüft hat. Und das auch noch über eine WhatsApp Nachricht. Also hab ich es ja sogar schriftlich. Aber ich sagte oben bereits, dass ich da nicht nachtragend bin und wegen sowas auch keinen ankreide. Kann es sogar nachvollziehen, sie ist wollen ihr Tochter nur beschützen. Für mich ist das Vertrauen trotzdem hinüber

MiezeKatzchen  27.06.2017, 10:19
@Mexez

Nein, du hast gar nichts schriftlich. Wenn sie dir sagen würde dass ihre mutter jemanden umgebracht hat hättest du ja auch keinen beweis, dass ist nur eine vermutung schlussendlich.

Wenn du nicht nachtragend bist ist es doch eh egal

Und du weißt woher genau dass da eine Halterabfrage gemacht wurde?

Solange du da nix beweisen oder zumindest glaubhaft darlegen kannst, solltest du die Füße still halten.

Generell gilt § 39 StVG

Mexez 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 10:16

Die hat mir leider gesteckt, dass ihre Mutter mich überprüft hat. Und das auch noch über eine WhatsApp Nachricht. Also hab ich es ja sogar schriftlich. Aber ich sagte oben bereits, dass ich da nicht nachtragend bin und wegen sowas auch keinen ankreide. Kann es sogar nachvollziehen, sie ist wollen ihr Tochter nur beschützen. Für mich ist das vertrwu n trotzdem hinüber

qugart  27.06.2017, 10:21
@Mexez

Aha...eine quasi völlig unbekannte Frau erzählt dir dass Polizeibeamte wegen einer Nichtigkeit gegen geltendes Gesetz verstoßen und somit ihre Zukunft riskieren.

Kann man ja mal so glauben....

Mexez 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 10:32
@qugart

Tja. Genau so ist es. Aber trotzdem danke für deine Antwort