Habe ich nun eine Führerscheinsperre?

10 Antworten

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Also wenn du keine Nachricht erhalten hast und keine offizielle Strafe von einem Gericht dann hast du auch keine Führerscheinsperre! In dem Fall gilt: Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Meld dich an, mach den Lappen und wenn du dann spätestens beim Aushändigen des Führerscheins noch kein "STOP" kassierst dann ist alles prima oder?!

Eine Gegenfrage: Es ist öffentliches Recht, bedeutet das du einen Strafantrag von der Staatsanwaltschaft vorliegen haben musst. Ist das der Fall?

Wann ist es geschehen? In der Regel hat man demnach eine Sperre von bis zu 24 Monate -je nach schwere des vergehens..

Alles Gute für Dich!

schnucki1991 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 21:34

Das war Sommer 2008

ohne richterliche Entscheidung auch keine Sperre.

wer hat es rausgefunden? hast du eine anzeige bekommen? wenn du eine sperrfrist zum erwerb der fahrerlaubnis bekommen hättest, müsstest du darüber in schriftlicher form benachrichtigt werden müssen. wenn du auf nummer sicher gehen möchtest rufe doch mal auf der führerscheinstelle an und frage ob bei dir eine sperrfrist eingetragen ist

Eine Führerscheinsperre wird von einem Strafgericht ausgesprochen (§ 69a StGB). Bist du denn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden?

schnucki1991 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 21:31

Nein wegen fahren ohne Führerschein wurde ich nicht verurteilt: