Habe ich geordnete wirtschaftliche Verhältnisse in meinem Fall- Bewerbung?
Hallo, ich habe eine Ausbildung im öffentlichen Dienst begonnen. Nun wurde aber aus organisatorischen Gründen unser Vertrag noch nicht zurück ausgehändigt... kann wohl länger dauern nach Überprüfungen. Ausbildung hat begonnen. Nun meine Frage; Ich habe vor zwei Jahren eine Lohnpfädung gehabt, der Betrag wurde dann sofort beglichen sodass es zu keinem weiteren Prozess kam. Ein zwei Tage später war mein Geld verfügbar. Nun habe ich natürlich noch ein Jahr meinen Schufa-Eintrag. Und auch so hatte ich schon mal mehrere Inkasso Mahnungen (damals). War alles privat bedingt.
Nun meine Frage; Wenn im Vertrag stand: Haben Sie wirtschaftlich geordnete Verhältnisse? War es berechtigt "Ja" anzukreuzen??? Das liegt alles in der Vergangenheit und ist beglichen zurzeit habe ich keinerlei schulden. Was mir Angst macht ist die Tatsache dass der Eintrag noch vorhanden ist und dass es dazu schonmal kam. Schufa Auskunft wurde nicht verlangt..mein Führungszeugnis war sauber. Ich habe Angst dass das ausbikdungsverhältnis abgebrochen wird von denen aus...? Möchte auch keine schlafenden "Hunde wecken" ich weiß nicht inwiefern das Land oder die Stadt da überhaupt einen Einblick hat in die Verhältnisse...
Danke schonmal!!
1 Antwort
Auf den Seiten hier: http://www.polizeiausbildung24.de/polizei-bewerbungs-und-einstellungs-voraussetzungen/ findet man eine Definition für "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" ...
"Ein Bewerber muss in der Lage sein seinen regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ist ein Bewerber stark verschuldet oder gar insolvent, so erfüllt er nicht die charakterlichen Voraussetzungen des Polizeiberufs. Eine private Überschuldung ist sehr bedenklich, da Polizeibeamte natürlich unbedingt unbestechlich sein müssen."
Kannst Du für Dich selber nochmal einordnen. Wenn das alles wahr ist, was Du oben in die Frage getippt hast, dann solltest Du m.E. in geordneten Verhältnissen leben (bin aber kein Rechtsanwalt oder Dein Arbeitgeber).
Wenn Du unbedingte Klarheit haben willst, dann wirst Du Dich an Deine Ausbildungsstelle wenden müssen. Die können die Beurteilung final und verbindlich vornehmen.
Ich danke dir für die Antwort!! Ich denke du hast Recht, ich lebe schon in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen. Damals ist vergangen und es kam zwar zur Pfändung.. wurde jedoch beglichen und das wars. Ich habe momentan weder Schulden, noch eine Insolvenz. Vielen Dank nochmal!