Habe ich geordnete wirtschaftliche Verhältnisse in meinem Fall- Bewerbung?

1 Antwort

Auf den Seiten hier: http://www.polizeiausbildung24.de/polizei-bewerbungs-und-einstellungs-voraussetzungen/ findet man eine Definition für "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" ...

"Ein Bewerber muss in der Lage sein seinen regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ist ein Bewerber stark verschuldet oder gar insolvent, so erfüllt er nicht die charakterlichen Voraussetzungen des Polizeiberufs. Eine private Überschuldung ist sehr bedenklich, da Polizeibeamte natürlich unbedingt unbestechlich sein müssen."

Kannst Du für Dich selber nochmal einordnen. Wenn das alles wahr ist, was Du oben in die Frage getippt hast, dann solltest Du m.E. in geordneten Verhältnissen leben (bin aber kein Rechtsanwalt oder Dein Arbeitgeber).

Wenn Du unbedingte Klarheit haben willst, dann wirst Du Dich an Deine Ausbildungsstelle wenden müssen. Die können die Beurteilung final und verbindlich vornehmen.

Woher ich das weiß:Recherche
LiesaFinke 
Beitragsersteller
 09.08.2018, 22:44

Ich danke dir für die Antwort!! Ich denke du hast Recht, ich lebe schon in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen. Damals ist vergangen und es kam zwar zur Pfändung.. wurde jedoch beglichen und das wars. Ich habe momentan weder Schulden, noch eine Insolvenz. Vielen Dank nochmal!