Habe ich als Angestellter einer Zeitarbeitsfirma anrecht auf Equal Pay?

2 Antworten

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Ist mein Verleiher dazu verpflichtet mir mein Gehalt Equal Pay zu zahlen? Das heißt gleiche Arbeit, gleicher Lohn?

Grundsätzlich ja (das "aber" folgt dann jedoch weiter unten)!

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG § 9 "Unwirksamkeit" Abs. 2 und § 10 "Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit, Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen" Abs. 4 sind Leiharbeitern die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen (dazu zählt auch das Entgelt) zu gewähren wie den "Stammarbeitnehmern".

Nach § 9 Abs. 2 sind

Vereinbarungen [unwirksam], die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen [...].

Nach § 10 Abs 4 ist der Verleiher

verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren. 

Aber:

Von diesen gesetzlichen Bestimmungen kann durch einen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abgewichen werden; in diesem Fall sind dann die entsprechenden tariflichen Entgeltbestimmungen maßgeblich und anzuwenden. Diese Bestimmung folgt im unmittelbaren Anschluss an die oben zitierten Sätze.

Im Wesentlichen gibt es zwei weit verbreitete Tarifverträge von Verbänden der Zeitarbeitsbranche mit dem DGB: den Tarifvertrag iGZ des DBG mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. und den Tarifvertrag BAP des DGB mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.

Es sieht also so aus, als sei auf Dein Arbeitsverhältnis einer der beiden Tarifverträge anzuwenden, die das Equal Pay "verhindern"; allerdings müsste dann in Deinem Arbeitsvertrag darauf verwiesen worden sein und der entsprechende Tarifvertrag muss nach dem Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags" beim Verleiher zur Einsicht ausliegen!

Diese Frage - wird ein Tarifvertrag angewandt, der "Equal Pay" verhindert? - musst Du erst einmal klären.

Du findest das AÜG auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html#BJNR113930972BJNE001406308

Nachbemerkung:

Den Gewerkschaften werden häufig Vorwürfe gemacht, dass sie diese Tarifverträge mit den Zeitarbeitsverbänden geschlossen haben, in denen viele Arbeitnehmer Nachteile sehen. Man muss aber berücksichtigen - und das wird ganz offensichtlich, wenn man sich die Zustände anschaut, in in nicht tarifgebundenen Zeitarbeitsfirmen herrschen -, dass die Gewerkschaften sich dazu entschlossen und dabei manche "Kröte" geschluckt haben, um mit diesen Tarifverträgen wenigstens einen gewissen Grad an Sicherheit und Gerechtigkeit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu schaffen.

hasenfuss67  02.07.2015, 23:20

Naja.

Lt Gesetz müssten sich die nicht tarifgebundenen Leihbuden an die Gesetze halten. Dann würde für die ohne geltenden Tarif Equal Pay gelten.

In keinem Punkt steht sich der Leiharbeiter mit den Tarifen IGZ, o. BZA besser als mit den Gesetzen.

Da haben sich die DGB Gewerkschaften von Lobbyisten vor den Karren spannen lassen, um nach Gesetz geltendes Equal Pay zu umgehen.

Familiengerd  03.07.2015, 12:24
@hasenfuss67

Da haben sich die DGB Gewerkschaften von Lobbyisten vor den Karren spannen lassen, um nach Gesetz geltendes Equal Pay zu umgehen.

Das ist wohl ein wenig kurz und einseitig argumentiert!

Erstens haben sich die Gewerkschaften kaum "von Lobbyisten vor den Karren spannen lassen" (wieso überhaupt "Lobbyisten"?), und zweitens wird nicht ein "nach Gesetz geltendes Equal Pay umgangen", sondern das Gesetz erlaubt - wie in so vielen anderen Fällen - ausdrücklich vom Gesetz abweichende tarifliche Regelungen.

Und der höchste (tarifliche) Stundenlohn beträgt z.B. im Tarifvertrag BAP/BZA zur Zeit immerhin 19,55 €.

In keinem Punkt steht sich der Leiharbeiter mit den Tarifen IGZ, o. BZA besser als mit den Gesetzen.

Das ist eher Polemik und objektiv so was von falsch, dass ich gar nicht weiter dagegen anargumentieren muss!

Und ich betone noch einmal, was ich in meiner Antwort bereits gesagt habe:

Man muss aber berücksichtigen - und das wird ganz offensichtlich, wenn man sich die Zustände anschaut, die in vielen nicht tarifgebundenen Zeitarbeitsfirmen herrschen -, dass die Gewerkschaften sich dazu entschlossen und dabei manche "Kröte" geschluckt haben, um mit diesen Tarifverträgen wenigstens einen gewissen Grad an Sicherheit und Gerechtigkeit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu schaffen.

keg80 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 11:24

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist mein Arbeitgeber dazu angehalten, gleiches Gehalt für gleiche Arbeit zu leisten, aber durch diverse Zusatzverträge können sie sich da wieder herauswinden. Das ist typisch für die Zeitarbeitsbranche. Auch damals beim Vorstellungsgespräch versprochende Fahrtkosten konnte sich mein Arbeitgeber damals lösen.

Mein Arbeitsvertrag lehnt sich an den BZA-Tarifvertrag an.

Familiengerd  30.06.2015, 12:30
@keg80

Okay, dann wird also der Tarifvertrag BAP/BZA angewandt und die darin vereinbarten Entgelttarife sind verbindlich (jedenfalls in der Abgrenzung nach unten: mehr bezahlen als nach Tarif "darf" der Arbeitgeber immer); damit kannst du Dich  - leider -  von der Vorstellung des "Equal Pay" verabschieden.

Du findest Informationen zu den BAP/BZA-Tarifen auf dieser Seite: http://www.personaldienstleister.de/infodienst/article/bapbzadgb-basistarifwerk.html

Unten auf dieser Seite kannst Du unter dem Link "131018 Entgelttabellen neu" die aktuellen Entgelttabellen mit den einzelnen Tarifgruppen als PDF-Datei abrufen; unter dem Link "131018 Tarifvertraege Zeitarbeit BAP" findest Du (zum Ende der PDF-Datei) die Eingruppierungskriterien für die einzelnen Tarifgruppen.

Hexle2  26.06.2015, 19:20

 DH!

Ich glaube das kommt maßgeblich darauf an, ob du in einer Arbeitnehmerüberlassung oder einem Werksvertrag beschäftigt bist. Bei der ANÜ muss m.E. das Gehalt gezahlt werden, dass du als Interner MA bekommen würdest. Aber ich bin mir nicht 100% sicher. Bei einem Werksvertrag kann der Arbeitgeber zahlen, was er bei Einstellung mit dir ausgehandelt hat. Aber, Bertrandt ist für sein schlechtes Lohnniveau bekannt.....

PooK207  29.01.2019, 02:34

Also soweit ich weiß müssen dir mit den neuen Gesetz nach 9 Monaten wenn du keinen Festvertrag bekommen solltest das selbe Gehalt bezahlen wie deine Kollegen also Equal Pay dieses wird aber an den so zu sagen niedrigsten Mitarbeiter Lohn berechnet ich bin gerade selber da drin und bei mir wurde gleich nach 9 Monaten weil meine Firma wo ich arbeite in den Zeitraum keine einstellen wollte gleich Equal Pay gemacht bis ich dann zur Festeinstellung komme und ich muss sagen dafür lohnt es sich zu arbeiten wenn man equal Pay bekommt weil ich bekomm jetzt durch den Zuschlag knapp 700 Euro mehr wie mein normalen ZA Lohn