Hab Brief bekommen ich soll Schmerzensgeld zahlen , ich bitte um euer Rat?

7 Antworten

Deinen Kommentaren nach gab es einen Strafprozess, in dem du zu Sozialstunden verurteilt wurdest. Dass der Anwalt jetzt Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz fordert, ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, und da ist entgegen deiner Meinung noch gar nichts geklärt.

In welcher Form wird die Forderung gestellt? Ist die Höhe angemessen? 

Wenn die Forderung an sich rechtmäßig ist: Ihr habt ihn gemeinsam verprügelt und haftet gemeinsam gesamtschuldnerisch. D.h. jeder kann für die gesamte Summe haftbar gemacht werden. Der Geschädigte hat das Recht, sich auszusuchen, bei wem er das Geld einfordert.

Ein teurer Faustschlag. Du dürftest kaum um die Zahlung rumkommen. Wenn nicht heute, dann vielleicht in zwanzig Jahren. Zukünftig solltest du dir es überlegen, mit mehreren auf einen einzuschlagen. 

Mein Tipp: versuche dich mit dem Gläubiger zu einigen, evtl. Ratenzahlung zu vereinbaren. 

Was hast du denn bekommen ?

           Eine Vorladung zu einer Verhandlung ?

           Eine Zahlungsaufforderung von einem Anwalt ?

           Ein Urteil aus einem Zivilprozess ?

 

jeremyissac2016 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 12:43

Nur ein brief von sein anwalt wo halt die summe steht und eine zeit bis wann ich das geld schicken soll , nur das habe ich bekommen weil vorher war ja schon gericht und so wurde alles geklärt

Akka2323  25.01.2017, 08:47
@jeremyissac2016

Das Gericht hat nur die Strafe verhängt. Damit bist Du schuldig und der Geschädigte hat ein Anrecht auf Schmerzensgeld.

Also wenn du zugibst der Person einen Faustschlag verpasst zu haben trägst du Mitschuld

Und du musst dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen!!! Sofort!! Such dir einen guten...Der kostet zwar aber was willst du machen

Kam es nicht zu einer Anhörung bei der Polizei? Du musst doch schon vorher was schriftliches erhalten haben-Nicht nur einen Brief in dem steht du musst 4500 zahlen oder ...???

jeremyissac2016 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 12:42

Vorher vor ein jahr vor dem brief hatte ich ja eine verhandlung gericht alles war geklärt ich versteh deswegen die sache nicht , kannst du mir sagen was ich für ein anwalt suchen soll er gibs ja viele anwälte und manche sind für manche sachen nicht bestimmt 

manu289  24.01.2017, 12:45
@jeremyissac2016

Also wenn du vor Gericht letztes Jahr zugeben hast das du der Person einen Faustschlag versetzt hast - dann musst du zahlen..Es ist Körperverletzung! Auch wenn du nicht den größten Schaden angerichtet hast...Hast du das vor Gericht zugegeben???

DerHans  24.01.2017, 12:45
@jeremyissac2016

Ein Anwalt wird dich aber nur vertreten, wenn du ihn bezahlen kannst. PKH bekommst du nur wenn wenigstens die Aussicht besteht, dass du den Prozess gewinnst.

Das dürfte hier NICHT der Fall sein.

manu289  24.01.2017, 12:48
@DerHans

und wenn er angibt das er nicht den größten Schaden am Opfer angerichtet hat und deswegen der Bertrag von 4500 viel zu hoch ist im Verhältnis?? was wäre dann was denkst du?

Ich persönlich glaub auch nicht das daß klappt wenn er vor gericht den Faustschlag zugegeben hat...

furbo  24.01.2017, 13:05
@manu289

Alle Teilnehmer an der Schlägerei haften gemeinsam und gesamtschuldnerisch für den gesamten Schaden. Der Gläubiger kann aussuchen, von wem er sich das Geld holt. 

melman86c  24.01.2017, 13:19
@furbo

4500 sind dafür aber bei weitem zuviel.

Mein Kumpel lag 4 Wochen im KH, dem musste eine Metallplatte unters Auge eingesetzt werden und der bekam 3000€.

furbo  25.01.2017, 08:51
@melman86c

Vielleicht sind 4500 zuviel, mag sein. 

Die Frage ist doch: "welche Möglichkeit bleibt?". 

Er kann versuchen, zu verhandeln und die Forderungshöhe zu senken, er kann auch akzeptieren und bezahlen. Er könnte sich aber auch verklagen lassen mit allen Kostenfolgen (eigener und gegnerischer Anwalt, aber vielleicht weniger Schmerzensgeld zahlen). In der Summe dürfte das die ganze Sache verteuern. 

manu289  25.01.2017, 09:07
@furbo

Keine Ahnung was man da machen kann-auf jeden Fall erstmal zum Anwalt und der wird einem schon sagen ob sich da ein Kampf lohnt..Wenn man das Geld nicht hat kann man das auch in Raten zahlen..Wenn man wenig Geld hat für Anwälte-weniger Leute auf die Fre..e hauen..

Schade dass nicht jedes Opfer einer Schlägerei so konsequent ist.

Wenn er dich verklagt, und du wirst verurteilt, musst du zahlen. Ob du jetzt gerade arbeitslos bist, spielt keine Rolle.

Wenn er ein Urteil hat, kann er 30 Jahre lang versuchen zu pfänden.

jeremyissac2016 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 12:45

Dass heist ich habe keine möglichkeit ? das geld nicht zu zahlen ? im schlimmsten falle wenn ich es zahlen muss wäre eine ratenzahlung möglich ? wenn ja kannste mir sagen wie ich es anstelle

DerHans  24.01.2017, 12:47
@jeremyissac2016

Du kannst anbieten, 10 % deiner AlG 2 Zahlung als Rate zu zahlen. Dann zahlst du aber bis zum St. Nimmerleinstag, weil ja auch laufend Zinsen und Kosten anfallen.