Haaranalyse Führerscheinstelle?
Hallo!
Ich wurde letztens beim Rauchen eines Joints erwischt. Hatte nichts anderes dabei, restlicher Stummel von Polizei konfisziert (minimalst verbliebene Menge). Das ganze ist in Thüringen passiert. Es könnte ja sein das die Staatsanwaltschaft das an die Führerscheinstelle weitergibt und die daraufhin ein Drogenscreening einfordert.
Meine eigentliche Frage nun: Ist es üblich bei diesem ersten Drogentest schon eine Haaranalyse durchzuführen oder wäre das eher Blut- oder Urintest?
Danke für alle Antworten!
3 Antworten
eigentlich ist da eine Blut Analyse sinniger aber ein haar kann auch benutzt werden
tipp: lass das rauchen dann hasst du da auch keine probleme geh am besten zu einer entzugs station
eigentlich ist da eine Blut Analyse sinniger aber ein haar kann auch benutzt werden
genau anders herum wäre es richtig gewesen.
die Haaranalyse ist um einiges genauer, man kann sogar nachweisen wieviel er an welchem Tag geraucht hat
Danke erstmal.
Die verschiedenen möglichkeiten der Testung sind mir bekannt, mir ging es eher darum welches Mittel in so einem Fall (Erstverstoß, keine "harte" Droge) eingesetzt werden würde.
Hier kannst Du Dich zum Thema ein wenig belesen: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/
Für die verkehrsrechtliche Seite eines Verfahrens hat es keine Bedeutung, ob Du Ersttäter bist.
Hallo Ratsuchender
. Es könnte ja sein
es wird so sein, das ist Gesetz:
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
es wird ein Screening sein, eine Haaranalyse wird sehr selten gefordert