grundstück unter denkmalschutz?
wenn ich mir ein grundstück ca 2400m2 kaufen möchte was auch unter denkmalschutz steht und es im ländlichen raum ist, wie viel geld müsste ich für den kauf einplanen ???
7 Antworten
Vielleicht kannst du hiermit etwas anfangen
https://geoviewer.sachsen.de/mobil/index.html?lang=de&app=geobak_brw
(Google:Geoportal Sachsen Bodenrichtwert)
Letzendlich musst du als Kaufpreis den Betrag bezahlen auf den du dich mit dem Verkäufer einigen kannst.
Wobei die größere Investition eher die Renovierung des denkmalgeschützten Gebäudes ist.
Das Grundstück steht nicht unter Denkmalschutz, sondern das sich offenbar darauf befindliche Gebäude. Wie tief du dafür in die Tasche greifen musst, ist von zahllosen Faktoren abhängig, nicht zuletzt davon, was mit dem Gebäude passieren soll. Wird das Grundstück überraschend günstig angeboten, würde ich davon ausgehen, dass das Gebäude nicht abgerissen werden darf und die denkmalgerechte Sanierung ordentlich Kleingeld erfordern würde.
In Anbetracht der Art der Fragestellung würde ich vom Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes abraten. Wer sich damit im Vorfeld nicht gründlich beschäftigt hat, macht sich damit meist unglücklich. Dann ist das Gejammer groß, der Denkmalschutz ist wieder an allem schuld und das nur, weil vor dem Kauf nicht ordentlich nachgedacht wurde.
Solltest du ernsthaftes Interesse daran haben, das Gebäude herzurichten, such dir einen vernünftigen Architekten (am besten auch einen Statiker), der mit dem Denkmalschutz Erfahrung hat und hol ein Gutachten ein. Rede vernünftig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde, schau, was die fordern und überleg dir gründlich, ob dir das die Kosten und Mühen wert ist.
Am besten redest du dann auch gleich mit dem Kollegen vom Bodendenkmalschutz, ob du bei Bodeneingriffen freie Hand hättest oder ob da auch noch mit Bodendenkmälern gerechnet werden muss. Im Vergleich zu den übrigen Sanierungskosten ist die Archäologie zwar meist ein Kleckerlesbetrag, sollte aber trotzdem einkalkuliert werden.
(2) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Baudenkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Dazu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen, andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, produktions- und verkehrsbedingte Reliefformen sowie Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen. Ausstattungsstücke und Zubehör sind, sofern sie mit einem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden, wie diese zu behandeln.
2. Denkmalbereiche als Mehrheiten baulicher Anlagen. Denkmalbereiche können historische Kulturlandschaften, die in der Liste des Erbes der Welt der UNESCO gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 1 des Übereinkommens vom 23. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Bekanntmachung vom 2. Februar 1977, BGBl. II S. 213) aufgeführt sind, Stadtgrundrisse, Stadt- und Ortsbilder sowie -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten, einschließlich deren Umgebung, sein, wenn das Bauwerk zu ihr in einer historischen, funktionalen oder ästhetischen Beziehung steht. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten;
Nichts "Pustekuchen".
Ein Grundstück an sich hat keinen Denkmalcharakter. Auch der Auszug aus dem DSG zeigt das sehr deutlich, denn es nennt die auf einem Grundstück befindlichen Kulturdenkmale, seien es nun Bau- oder Bodendenkmale, Gärten oder Parks und Denkmalbereiche. Unter Umständen verteilen sich diese sogar über mehrere Grundstücke, sie können aber auch nur den Teil eines Grundstücks einnehmen. Das Grundstück kann in einem denkmalgeschützten Bereich mit entsprechender Beauflagung liegen, ist aber auch dann selbst kein Denkmal.
Es mag Auflagen für ein Grundstück geben, aber das ändert nichts an seinem rechtlichen Status. Fällt das schutzwürdige Denkmal egal welcher Art weg (sei es nun durch bewusste Zerstörung oder andere Umstände), ist auch das Grundstück nicht mehr betroffen.
Ganz deutlich: Es mag denkmalschutzrechtliche Auflagen für ein Grundstück bzw. die darauf befindlichen Bau-, Bodendenkmäler etc. geben oder weil es sich in einem denkmalgeschützten Bereich befindet, aber das bedeutet nicht, dass das Grundstück selbst unter DS steht. Mir wäre nun wirklich kein Fall bekannt, in dem der Denkmalcharakter vom Grundstück ausgehen würde und nicht von den darauf oder in der Umgebung befindlichen Denkmal entsprechend DSG. Ich lasse mir da gerne Gegenbeispiele nennen, aber auch das wären dann Sonder- und nicht Regelfälle.
Ich habe vor drei Jahren eine Stützmauer erneuern lassen müssen, was mich 40.000 € gekostet hat. Wenn das hier nicht so eine tolle Lage wäre, hätte ich den ganzen Babel hier hingeworfen. Und dass das nun die Mauer und nicht das Grundstück war, macht die Sache nicht einen Cent billiger.
Sicher ändert das nichts an den Kosten (vor denen ich den Fragesteller ja auch warne, damit er hinterher nicht über den Denkmalschutz schimpft), aber gesetzlich ist nunmal geregelt, was Denkmalcharakter haben kann. Grundstücke nicht.
In meiner denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Sanierung der Stützmauer ist das Grundstück benannt. Ist aber schlussendlich auch ein Streit um des Kaisers Bart. Kannst den letzte nPost haben:
Dann hat der Kollege, der den Bescheid/ die Auflage erlassen hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit unsauber formuliert, auch wenn er inhaltlich richtig lag. Leider tun sich viele mit den juristischen Aspekten schwer, was aber schlicht daran liegt, dass sie eben von Haus aus Architekten oder Archäologen sind und keine Juristen.
Na das freut uns aber, macht die Mauer aber auch nicht einen Cent billiger.
Das Denkmal kann wertsteigernd oder wertmindernd sein. Es kommt u.a. darauf an, wie gut das Denkmal erhalten ist und was zu tun ist, um es weiterhin zu erhalten.
Oder anders gesagt: Sprich vor dem Kauf mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde sowie anderen Experten, die dich beim Erhalt des Denkmals unterstützen sollen.
Grundstücke stehen nie unter Denkmalschutz, nur Häuser - Grundstücke stehen höchstens unter Naturschutz.
Ländlicher Raum ist keine Angabe, ländlicher raum am A... von Sachsen-Anhalt, fast geschenkt, Ländlicher raum im Umkreis von München, richtig teuer :)
also in sachsen
Ist jetzt nicht meine Ecke, aber da kann dir Immoscout gut weiterhelfen :)
zwickauer land
Es gibt keine Grundstücke welche unter Denkmalschutz stehen.
Pustekuchen. Selbstverständlich steht das Grundstück unter Denkmalschutz, mit Bodendenkmalen, Außenanlagen, Stützmauern usw. usw.
Es gibt sogar Denkmalschutzbereiche, in denen ganze Stadtteile unter Denkmalschutz stehen.