Grüner Fisher Investments Gebühren - anfallende Kosten?

1 Antwort

Findet man doch alles im Netz:

Einfach "Grüner- Fisher Honorar" googeln, dann findet man ne 5 Seitige Infobroschüre (pdf) n der am Ende das Honorar steht. ( bin grad zu blöd am Handy den Link einzufügen ;-) )

Das Honorar besteht aus zwei Teilen:

  1. 10% des Gewinns
  2. 0,375% bzw. 0,15% des verwalteten Kapitals vierteljährlich, als 1,5% pa. bzw ab einem gewissen Depotwert (der hier nicht genannt wird) 0,9%.
StefanM83  19.07.2019, 15:21

hier ein Auszug aus einem aktuellen Mustervertrag

1. HANDLINGSKOSTENPAUSCHALE

Berechnungsgrundlage fur die zu entrichtende Handlingskostenpauschale ist die Summe der verwalteten Vermogenswerte (Depotbestande und Kontoguthaben) zum jeweiligen Monatsende des betreffenden Kalendervierteljahres, bereinigt und erganzt um Einzahlungen und Entnahmen im betreffenden Kalendervierteljahr. 

Die Handlingskostenpauschale wird pro Kalendervierteljahr auf die Summe der verwalteten Vermogenswerte abgerech*net. Zur Berechnung wird folgende Staffel herangezogen:

Unter..500.000 0,375. % p. Q.

ab.....500.000 0,25.. % p. Q.

ab...2.500.000 0,1875 % p. Q.

ab..10.000.000 0,15.. % p. Q.

Telefon-, Porto-, Online- und sonstige Kosten der Auftragsabwicklung tragt der Verwalter.

Besteht die Vermogensverwaltung nicht fur ein voiles Kalendervierteljahr, so wird das Honorar entsprechend der Laufzeit anteilig berechnet.

2. GEWINNBETEILIGUNG

Der Kunde verpflichtet sich, vom erzielten Wertzuwachs eine Gewinnbeteiligung von 10% zu entrichten. Als Wertzuwachs wird die positive Differenz zwischen den Werten der Vermogensanlagen im Kundendepot (Depotbestande und Kontoguthaben) an den Monatsenden eines Kalendervierteljahrs von zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren definiert (bzw. im ersten Kalendervierteljahr der Vermogensverwaltung zwischen dem Werte der Vermogensanlagen im Kundenepot zu Beginn und am Ende des ersten Kalendervierteljahres sowie bei Beendigung der Vermogensverwaltung zwis hen dem Werte der Vermogensanlagen zum Monatsende des vorhergegangenen Kalendervierteljahres und zum Zeitp nkt der Beendigung der Vermogensverwaltung), bereinigt um Einzahlungen und Entnahmen im betreffenden Kalendervierteljahr. Hierbei gilt es zu beachten, dass auch die Zahlung des Honorars an den Verwalter eine Entnahme darstellt, sollte dieses vom Verrechnungskonto des verwalteten Depots abgehen. Die Abrechnung wird vierteljahrlich vorgenommen und, falls eine positive Differenz ermittelt wird, nachtraglich dem Kunden belastet.

Im Falle von Wertverlusten wird der hochste jemals ermittelte Wert in einem Kalendervierteljahr, bereinigt um Einzahlungen und Entnahmen im betreffenden Kalendervierteljahr, als Ausgangswert zugrunde gelegt (High Water Mark); eine Gewinnbeteiligung fallt erst dann wieder an, wenn dieser Ausgangswert Obertroffen wird.