Gibt es Vorschriften/Einschränkungen bei Reflektoren am Auto?
Zum Beispiel in Bezug auf Form, Position, Größe ...
(Frage bezieht sich nicht auf Pflicht-Reflektoren, z. B. bei schwarzen Rückleuchten, sondern auf freiwillige Zusatzreflektoren!)
Darf man beispielsweise hinten am Auto auch sehr tief an der Stoßstange zusätzliche Reflektoren anbringen? Oder müssen die in einer bestimmten Höhe angebracht sein? Müssen sie immer links und rechts am Auto sein oder dürfen auch mittig? Dürfen die Reflektoren eine Form haben, z. B. als Buchstabe, Symbol, Pentagramm etc. ? Darf man die Reflektoren auch seitlich am Fahrzeug anbringen?
1 Antwort
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
Gut danke, das bezieht sich aber auf Rückleuchten, also auf Leuchtmittel. Reflektoren sind ja an und für sich unbeleuchtet, ist ja etwas anderes. Oder gilt das Selbe dann analog für Reflektoren?