Gibt es eine Versicherung, wenn durch einen Baum (Gemeinschaftseigentum) ein fremdes Auto beschädigt wird?
Ein Baum, der laut Teilungserklärung auf einem Gemeinschaftsgrund einer Reihenhausanlage steht, beschädigt bei einem Sturm ein fremdes Auto.
- Wer muss prüfen lassen, ob von dem Baum eine Gefahr ausgeht (Bruch etc.)?
- Müssen oder können sich die Sondereigentümer generell versichern?
- Wer muss / kann die Versicherung abschließen?
- Welche Verscherungsart ist das?
5 Antworten
- Die Eigentümergemeinschaft
- Müssen - nein, können - ja
- die Eigentümergemeinschaft
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wenn es aber keine Schuld gem. BGB der Eigentümgemeinschaft gibt (z.B. bei Sturm), wird diese auch nicht leisten. Bei Sturm ist das dann eine Sache für die Kfz.-Teilkaskoversicherung des Fremden.
WENN der Baum erkennbar morsch war, könnte der Geschädigte Schadensersatz beanspruchen. Gab es keine erkennbare Vorschädigung, wäre das ein "unabwendbares Ereignis" (höhere Gewalt.)
Handelte es sich um ein Sturm wäre das Fahrzeug durch die Teilkasko abgesichert.
Grundsatz: Eigenversicherung vor Fremdversicherung
Trotzdem solltet ihr als Eigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung haben.
Welche sollte es denn dann sein? Wenn der Baum auf dem Gemeingut steht, ist die ET-Gemeinschaft verantwortlich.
Die Eigentümergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Ein Geschädigter kann sich im Prinzip also aussuchen, an wen er sich wendet.
Im Zweifelsfall ist ja Immobilieneigentum vorhanden, das dann auch gepfändet werden könnte.
Die WEG muss prüfen
Die WEG kann und sollte sich Versichern
Hier ist es die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Baum gehört einer juristischen Person namens "Eigentümergemeinschaft". Und die Eigentümer haften nach Gemeinschaftsanteilen.
Für alles gibt es Versicherungen......!
Natürlich het jeder einzelne eine Haushaftpflicht. Ich vermute, dass die hier nicht einspringt. richtig?