Gibt es eine 22 Uhr Regelung

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So ein Gesetz gibt es nicht, ist der Patient bettlegrig, sollte sich ausruhen und hat hierüber einen Krankenschein erhalten, so ist's egal ob es 22.00h, 3.00h, 9.00h oder 15.00h sein, quasi rund um die Uhr SCHONPFLICHT,... Gilt aber nicht für Arztbesuche und auch nicht, um sich Medikamente zu holen, sagt einem der logische Verstand...

Es gibt Krankheiten, da ist man krank man kann aber vor die Tür gehen und ausser Haus sein, wenn das Krankheitsbild und die Verordnung vom Arzt evtl. es zu läßt, früher haben die Ärzte darauf hingewirkt einem zu erklären, dass es auch bei nicht ansteckenden Krankheiten, etc. (auch bei Knochenbrüchen) ratsam wäre im Bett zu bleiben...

So krank ist man nun auch wieder nicht, nur man kann durch seine aktuelle krankgeschriebene bzw. attestierte Krankheit nicht arbeiten, d. h. nicht das jede Krankheit dieses zwingend vorsieht zu Hause bleiben zu müssen...

Wen man meist nicht mit auf der Rechnung hat unliebsame Zeitgenossen, die sich um andere mehr Gedanken machen als um sich selbst, diese Menschlis könnten einen sehen, wenn man das Haus verläßt.. und diese Menschen haben keine eigenen Hobbys und kein eigenes Leben zu dem ein hohes Maß an Phantasie, warum der krank geschriebene Mensch gerade auf der Straße unterwegs ist, oder mit gebrochener Nase plus gebrochenem Arm im Cafe seines Vertrauens mit Notebook sitzt und auch dieser auch um 24.ooh noch nicht nach Hause geht... Diese schlussfolgern nur zu gerne, der ist krankgeschrieben, kann der mit einem Finger an der linken Hand schreiben und ist sogar bis 3.ooh Nachts in der Creperie seines Vertrauens verschüttet, so könnte dieser doch auch arbeiten..

Nein, kann man nicht weil man ist offiziell krank geschrieben, eine Zumutung für den Arbeitgeber, sollte dieser sich unter diesen Umständen noch mehr auf der Arbeit zu ziehen schlecht für die Haftung, und ordentlich konzentriert arbeiten könnte dieser wohl auch nicht, da er Schmerzen vermutlich hat,.... Schmerzen sind nicht ansteckend, diese erleichtern es einen nunmal auch vor die Tür zu gehen und woanders andere voll zu jammern... das man bald wieder hofft arbeiten zu können...

Was man machen sollte aus eigenen Interesse bei Krankheit, das ist auch wichtig für den Kranken- und Versicherungsfall und für den AG von Interesse, das der AN sich pflegt und es nicht noch ausufern lässt und sich während seines Scheins beim Hochleistungssport oder mit gebrochenen Arm sich beim Marathonlauf wiederfindet...

Da sollte dann der Spaß aufhören im eigenen Interesse, und diese Dinge sind auch schriftlich fixiert worden, dass man hierbei seinem kranken AN ganz deutig in die Schranken weisen kann: "So nicht mein Freund, ganz bestimmt nicht!"

und was man auch bedenken sollte manche AG überwachen ihre Angestellten / Arbeiter im Krankheitsfall, da kann es dann schon mal passieren das man sich erklären sollte, so lange man krank ist, das vom Arzt alles ruhig machen kann, man sich keine anderen Schädigungen am Körper zuzieht oder seine Krankheit bewusst durch diese Handlung bei Abwesenheit aus der eigenen Bleibe nicht noch verschlimmert und länger krankfeiert... Hält man sich nicht daran so könnte es eine böse Retourkutsche hageln

meeri1983 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 14:23

ja danke wie gesagt ich habe da nur gesessen und kaffee getrunken eine arbeitskollegin hat mich gesehn und meint dan ich hätte rumgehüpft und so nen mist erzählt was nicht stimmt

sindbadkaroL  18.11.2011, 15:54
@meeri1983

und selbst rumhüpfen [aufstehen, Bewegungen sind für den Körper im ausgeswogenen Maße von Vorteil], diese haben keine Hobbies und diese Kollegin vlt. hier und da nett in die Schranken weisen, wenn sie schon was erzählt einigermaßen auf Richtigkeit achten und dieses würde ich ihr unter diesen Umständen vor versammelter Mannschaft zum Besten geben und mich anschließend noch bedanken : "Danke das du /Sie darauf in nächster Zukunft auf Richtigkeit achten!", und dann nur stehen lassen und sich der Arbeit widmen...

Nein, es gibt keine solche Regelung und auch kein Gesetz.

Auch wer krank geschrieben ist, kann sich frei bewegen. Doch der Kranke hat die Pflicht gesund zu werden. Das bedeutet, dass man nichts tun soll, was die Krankheit verschlimmert oder den Genesungsprozess verlangsamt. Das hat aber nichts mit Uhrzeiten zu tun und auch nichts mit einer "Ausgangssperre".

Du darfst nur nichts machen, was der Genesung entgegen steht oder sie verzögert. Konkrete Regelungen zu Uhrzeiten gibt es nicht und was man machen kann hängt vom Einzelfall ab.

meeri1983 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 14:19

danke ich war nur mc donalds ne kaffee trinken mehr eben nicht ich bin nicht bettlägrig hab da nur gesessen

Quatsch! Wenn du zB. einen Arm gebrochen hast, warum solltest du nicht raus können?