Gezahltes Inkasso zurückfordern?
ein von mir geforderte Zahlung ist gesetzeswidrig, es kann aber eine klage lang dauern bis der dienstleister dies anerkennt, deswegen überlege ich das inkasso unternehmen jetzt trotzdem zu bezahlen, bevor die gebühren höher werden und dann später falls meiner klage statt gegeben wird (was der fall sein sollte gibt dazu schon urteile) zurückzufordern. Kann ich das dann später noch zurückfordern, oder sollte der Dienstleister es ohne Klage einsehen kann er dann auch dem inkasso sagen die sollen es rückgängig machen?
LG
5 Antworten
Kann ich das dann später noch zurückfordern
In der Regel nicht. Mit der Zahlung akzeptieren sie die Forderung implizit.
es kann aber eine klage lang dauern bis der dienstleister dies anerkennt
Sie müssen der Forderung nur ausdrücklich widersprechen und nur den unstrittigen Teil zahlen. Da der Dienstleister Geld haben will muß er klagen und nicht Sie.
bevor die gebühren höher werden
Die außergerichtlichen Gebühren sind durch die Gebührenordnung für Rechtsanwälte vorgegeben. Die werden nicht höher. Das heißt höhere Gebühren dürfen von Inkassounternehmen nicht verlangt werden. Wenn die Forderung als solches vom Gericht nicht anerkannt wird, werden auch keine Gebühren fällig.
Wichtig sind 2 Dinge. Sie müssen sich vorher überlegen, ob sie den Klageweg durchziehen. Drohungen Gebührenrechnungen etc vom Inkassounternehmen können sie einfach ignorieren.
Wichtig sind Schreiben vom Gericht insbesondere ein gerichtlicher Mahnbeschein. Diesen müssen sie widersprechen, sonst wird der ungeprüft wirksam.
und wo ist das problem dass der Dienstleister es auf dem Gerichtsweg feststellen lässt wenn du sicher bist zu gewinnen. Teile ihm das gleich mit, dann geht es direkt ins Klageverfahren.
wenn du sagst du weißt die Rechnung zurück gibt es keine Inkassokosten mehr, der Gläubiger hat einzig und allein die Möglichkeit die Zahlungsklage einzureichen da alles andere offensichtlich nicht mehr zweckdienlich ist. Wenn man im recht ist gibt man den Trumpf (das Geld) niemals aus der Hand.
Kannst du. Einfacher wird dadurch aber nicht, und billiger höchstwahrscheinlich auch nicht.
Ist m. E. nur bei Konstellationen überhaupt diskutabel, bei denen die Forderung verkauft wurde. Und auch da maximal im konkret begründeten Einzelfall.
Du kannst unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen.
Der Vorbehalt muß aus dem Verwendungszweck hervorgehen, und es gibt keine Garantie darauf, daß Du das Geld zurückbekommst.
Diese Antwort ist die Antwort eines Laien und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wenn du ein Inkasso nicht für gerechtfertigt hältst, dann solltest du da die rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten gehen. Wenn du einmal gezahlt hast ist das Geld weg.
Ab und zu sage ich auch bei unklaren Forderungen, dass ich das jetzt einfach bezahle weil ich keine Lust auf ewiges Hickhack mehr habe.
ich hab angst das falls ich nicht recht bekomme, die inkasso kosten in dieser zeit immer höher wurden, und durch das jetzige bezahlen und dann spätere zurückfordern kann das nicht passieren, verlier ich hab ich ja schon bezahlt, gewinn ich mit rückforderung ist es ja sowieso egal, aber was ist wenn dann wie der erste antwort schreibt "Wenn du einmal gezahlt hast ist das Geld weg".