Gewinnüberweisung von EuroMillions auf ein deutsches Konto - geht das problemlos?
Ich bin Deutscher (deutscher Wohnsitz, deutsche Bankverbinudng), wohne an der Grenze zu Frankreich und spiele mehr oder weniger oft Euromillions und zwar direkt in Frankreich. (nicht online oder über Vermittler!!)
Nun die Frage. Falls ich tatsächlich mal einen Millionengewinn ergattern sollte, überweist mir dann die französische Euromillions-Gesellschaft (nachdem ich mich natürlich legitimiert habe.....) ohne weiteres den Gewinn auf mein Konto in Deutschland?
Gerüchteweise habe ich gehört, dass z.B. Lottogesellschaften in Österreich und Italien Lottogewinne nicht ins Ausland überweisen - laut ihren AGBs !
Falls dies so wäre, wie kommt man an seinen Gewinn. Ein Konto in Frankreich zu eröffnen ist für einen Ausländer (z.b. Deustcher) auch nicht ganz einfach, aber auch nicht unmöglich. Besser wäre es natütlich, den Gewinn direkt auf sein deutsches Konto überwiesen zu bekommen.
Wer kann mir hierzu eine fundierte Antwort geben?
Vielen Dank schon mal vorab.....
MM
2 Antworten
EuroMillionen wird in Frankreich, Spanien, England, Österreich, Belgien, Irland, Luxemburg, Portugal und die Schweiz gespielt.
Jedes Land hat einen eigenen Auszahlunsgmodus.
In Frankreich ist die FDJ (Française des Jeux), die Gewinne wie folgt auszahlt:
Bis 500 € an der Lotterie-Verkaufsstelle.
Für Gewinne über 500 € steht im Règlement:
"Ces paiements sont effectués par chèque."
Du kriegst also einen Scheck per Post, den du dann bei deiner Bank einlösen kannst.
Einen Scheck auf meinen Namen...das klingt doch gut. Danke dir !!
Da du sicherlich dort persönlich erscheinen mußt (in DE ab 1000€) läßt du dir es in bar auszahlen.
Wie kommt dann der Lottoschein dort hin? Er hat doch nicht online gespielt.
....bar auszahlen lassen!!??
Wenn du den Tippschein in Franreich gespielt hast, ist es erlaubt. Zoll ist auch kein Problem, einfach vorher anmelden (kannst doch nachweisen woher es kommt) Lass es dir einfach überweisen.
....Lass es dir einfach überweisen. ;))))
Der Gewinner muss weder persönlich erscheinen, noch kriegt er eine Überweisung.