Gewerbe in der Nachbarschaft mit Lärmbelästigung

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eine eindeutige Aussage kann nur die zuständige Stadtverwaltung treffen, weil dort ausgewiesen, als was das Gebiet deklariert ist..allerdings gibt es Lärmpegelgrenzen und die müssen und sollen eingehalten werden..

JulieMolko 
Beitragsersteller
 11.12.2007, 22:13

Ja, ich werde mich wohl auch nach dem max. dB erkundigen müssen bzw. was der da angemeldet hat, und wie laut es sein darf.

JulieMolko 
Beitragsersteller
 11.12.2007, 22:01

Ich werde mich wohl auch nach dem max. dB erkundigen müssen, also sprich, wie laut es sein darf. Ich denke, dass das eindeutig zu laut ist.

Du musst dir die genauen Richtlinien zu Lärmschutz am schauen. Im Ordnungsamt bei dir, wird man Auskunft geben können. Du musst ja, noch nicht den Lärmverursacher nennen.

So, das Thema hat sich erledigt. Wollt Ihr wissen, wie es ausging? Es hat sich nach mehrmaligen Beschwerden bei der Stadt herausgestellt, dass der Mieter der Lagerhalle wirklich keine Produktionserlaubnis hatte... also, Fazit: Er hat den Mietvertrag gekündigt und ist ausgezogen!

Soviel ich weiß darf man ein Gewerbe nicht in einem reinen Wohngebiet betreiben.

Mismid  11.12.2007, 17:46

in der Stadtmitte ist aber eigentlich niemals ein reines Wohngebiet anzutreffen

JulieMolko 
Beitragsersteller
 11.12.2007, 21:59
@Mismid

Ja aber Stadtmitte ist doch nicht gleich Industriegebiet, oder? Es ist ja auch noch ein Seniorenheim direkt gegenüber.

Die Lagerhalle stand doch bestimmt schon da als Ihr das Haus gekauft habt. Seid Ihr nicht auf die Idee gekommen, dass sie mal vermietet und wieder benutzt werden könnte?

JulieMolko 
Beitragsersteller
 11.12.2007, 21:58

Es hieß beim Kauf, dass keine Produktion in diesem Gebiet erlaubt ist. Das darf man nur im Industriegebiet. Das Gebäude würde nur als Lager vermietet. Das war auch die letzten 15 Jahre so. Ich glaube ich werde mich beim Gewerbeamt erkundigen müssen, ob der Mieter eine Genehmigung zur Produktion hat.