Gesetzteslücke bei Hausaufgaben in Bayern?
Also ich will direkt auf den Punkt kommen:
1Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können
Das ist §28 der BaySchO (Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-28 ). Das man Hausaufgaben machen kann, heist ja nicht das man sie machen muss, richtig? Was einen (solange die Schulhausordnung nichts anderes vorschreibt) nicht dazu verpflichtet die Hausaufgaben zu bearbeiten.
7 Antworten
Natürlich muss ein Schüler keine Hausaufgaben machen. Je nachdem ob, wie häufig, wie zuverlässig und/oder wie korrekt ein Schüler die Hausaufgaben macht, kann ein Lehrer dann die Schulnote entsprechend anpassen. Worauf der Paragraph abzielt ist, dass die Lösung der Aufgabe nicht unzumutbar viel Zeit in Anspruch nehmen darf. Ist sie zu umfangreich, könnte ein Schüler darauf bestehen, dass die erbrachte oder eben nicht erbrachte Leistung nicht in die Benotung einfließt.
Meine Vermutung: Entweder sind Sie ein zu gewissenhafter Lehrer, oder du bist ein fauler Schüler, der ein Hintertürchen sucht.
fauler Schüler Herr Detective
Das nennt sich dann Leistungsverweigerung, das Resultat eine miese Note. Bei der Ausbildung usw. nennt man das Arbeitsverweigerung. Bei wiederholten Male droht eine Abmahnung, im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.
Es gibt Dinge die muss man machen, egal ob es einem gefällt oder nicht.
haha müssen tu ich gar nix solang ich mit den Konsequenzen klar komm
Dein Lehrer sollte sich mal bei den Hausaufgaben auf die Entwicklung des Sprachverständnisses bei seinen Schülern konzentrieren. Da hapert es bei dir ein wenig.
Der § bezieht sich nur auf den Umfang der Hausaufgaben, nicht darauf, ob sie gemacht werden müssen oder nicht. Dazu sagt der Artikel gar nichts.
hol mal luft du opfer
Ich verstehe das so, dass dieser Zusatz "die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können" nur dazu dient, die Hausaufgaben nicht ausufern zu lassen. Man kann keinen zehnseitigen Aufsatz schreiben, wenn man bis 16 Uhr Schule hat und vielleicht auch noch Matheaufgaben und Französischübungen machen muss und für Physik büffeln muss. Es soll einfach für einen normal guten Schüler möglich sein, seine Hausaufgaben in einer akzeptablen Zeit zu erledigen.
Das von dir markierte "können" bezieht sich auf den zeitlichen Aufwand etc. den ein durchschnittlicher Schüler im Schnitt benötigt, um die Hausaufgabe zu erledigen. Es ist keine Wahlmöglichkeit, die Hausaufgaben nicht erledigen zu müssen.
Das *können* sagt also nichts weiter, als dass die gestellten Hausaufgaben am Nachmittag auch von Otto Normalschüler erledigt werden können, der Aufwand also den üblichen Rahmen nicht übersteigt.