Gerichtsverhandlungen beiwohnen?

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ich mein da gibts keine altersgrenze, und man darf verhandlungen "im öffentlichen interesse" (also alles ausser zivilrecht und ausnahmen) beiwohnen um sich selbst von der "gerechtigkeit" zu überzeugen

Ab 18,unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche.Weil die Urteile im Namen des Volkes ausgesprochen werden,hat das Volk auch die Möglichkeit an den Verhandlungen teil zunehmen.

GVG § 175 Abs.1: Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen. Unter „unerwachsenen Personen“ versteht das Gericht nach herrschender Meinung solche Personen, die ihrer äußeren Erscheinung nach die zur ernsthaften Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung erforderliche Reife nicht haben – unabhängig vom wirklichen Lebensalter. Das bedeutet, dass Schüler im allgemeinen eine Gerichtsverhandlung nicht besuchen können. Da aber Schüler im Rahmen des Unterrichts an Gerichtsverhandlungen teilnehmen sollen, erfährt diese Vorschrift eine Ausnahme in der Form, dass Schüler im Klassenverband mit einer Aufsicht führenden Lehrkraft an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen dürfen.

http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/1819649/BesucheinerGerichtsverhandlung.pdf

Rheinflip  06.08.2012, 01:26

In NRW wird das anders gehandhabt. Solange die Besucher sich vernünfitg verhalten, bleiben sie drin.

Also meines Erachtens nach gibt es da sicherlich keine offizielle Altersbeschränkung. So lange, wie man still ist wird sich da niemand aufregen. Wobei das sicher auch auf das Gericht ankommt. In den Amtsgerichten geht es da wahrscheinlich "lockerer" zu, als bei den Oberlandesgerichten. Ich persönlich war mit meiner Berufsschulklasse (Rechtsanwaltsfachangestellte) im Amtsgericht. Die Jüngste war 16 Jahre.

Warum manche Verhandlungen öffentlich sind kann ich dir nicht sagen. Ich vermute man will damit erreichen, dass die "breite Masse" an der Rechtsprechung anteil hat und sich ein Bild davon machen kann, wie es dort zugeht.

Ich hoffe das hat dir etwas weiter geholfen.

Du bist die Öffentlichkeit, du hast ein Recht darauf.

"Grundsätzlich sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich und jedermann zugänglich. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, was in der Regel bereits durch den Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird."http://www.ag-warendorf.nrw.de/service/besucher_u__zuschauer/index.php?print=1

Das gestattet man, damit jeder sich davon überzeugen kann, dass bei den Verhandlungen alles mit rechten Dingen zugeht...