Geldgewinn aus Gewinnspiel versteuern?
Angenommen man gewinnt eine größere Summe bei einem Gewinnspiel eines bekannten Großhändlers. Dafür hat man nichts weiter getan, außer seine E-Mailadresse anzugeben...spricht, keine Eigenleistung erbracht, es sich somit nicht erarbeitet, also nach dem "Lotto"-Prinzip gewonnen. Muss man den Gewinn dennoch versteuern? Und wenn ja, wie hoch ist der Steuersatz?
9 Antworten
Gewinne aus Lotterien/Gewinnspielen etc. müssen nicht versteuert werden.
Das steht so explizit aber nicht im Gesetz, sondern ergibt sich im Umkehrschluss. Lotteriegewinne fallen unter keine Einkunftsart, daher keine Versteuerung.
Wenn Du aber eine eigene Leistung erbracht hast (z. B. Gewinn von DSDS, "Das große Backen" etc.), dann sind das Honorare, die versteuert werden müssen.
nein muss man nicht versteuert.
Lottogewinne sind Steuerfrei.
solltest du aber gewerbsmäßig regelmäßig größere gewinnen einfahren> z.B. Gewinnspiele, dann könnte ggf. das Finanzamt auf die idee kommen> dies als Einkommen zu versteuern>
ggf Nebenkosten wie Briefmarken, Arbeitsplatz> etc. könnte man gegen rechnen!
Lotteriegewinne sind in Deutschland steuerfrei. Nur wenn das gewonnene Geld angelegt wird, ist der Kapitalertrag zu versteuern.
Das ist damit begründet, weil ja bereits der Betreiber der Lotterie die Einnahmen versteuern muss.
"Lotteriegewinne sind in Deutschland steuerfrei."
SteuerFREI kann nur etwas sein, was grundsätzlich steuerBAR ist. Da Lotteriegewinne in Deutschland keiner der sieben Einkunftsarten des EStG unterfallen, sind sie überhaupt nicht steuerbar. Es fällt aus diesem Grunde schon keine Steuer an.
Ist nicht steuerbar, da dies keiner Einkunftsart zuzuordnen ist.
Nein gewinne aus Glücksspiel müssen zumindest in Österreich nicht versteuert werden. (Ka wie es in DE oder anderen Ländern ist aber ich schätze gleich)
In Deutschland ist es genauso. Tatsächlich sind das österreichische und deutsche Steuerrecht sehr ähnlich. Ein österreichischer Steuerberater hat mir mal gesagt, dass sich österreichische Finanzgerichte teilweise auch auf deutsche Urteile berufen.