Geld gefunden 1 Millionen Euro € auf der Straße, darf man behalten und muss man es melden?

3 Antworten

Du hast eine Meldepflicht, alles andere ist strafbar. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Kommt das raus, musst du alles zurückzahlen (auch wenn du es bereits ausgegeben hast) und es gibt ein Strafverfahren.

Wenn es kein Finder gibt, gehört das Geld übrigens nicht dir. Kommt das Geld aus einer Straftat, hast du da auch noch Probleme durch Deckung dieser Straftat durch Nicht-Meldung.

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:06

Gab es schon diese Fälle. Wo jemand aus Unwissenheit es behalten hat und dann alles ausgegeben wie Haus gebaut usw..

Was ist dann passiert? Wer hat Recht so zu handeln?

Fortuna1234  14.10.2017, 13:10
@markusigell42

Gabs schon. Und wird es wohl auch weiterhin geben. Man weiß ja nie woher dieses Geld kommt und warum es da hingekommen ist. Wer vermisst es? Sind die Nummer der Scheine bekannt? Dann kann es auffallen.

Wer sowas einfach behält, macht sich dem Diebstahl schuldig, denn es gehört dir nicht, es ist nicht dein Eigentum. Du bist nur im Besitz. Wer das Geld ausgibt, muss es trotzdem zurückzahlen. Dann wird eben gepfändet und man wird sein Leben nicht mehr auf einen grünen Zweig kommen. Je nachdem woher das Geld kommt, hat man ggf. eine Straftat gedeckt - Bußgeld, ggf. Gefängnis.

Wie meinst du wer hat Recht so zu handeln? Wer den Eigentum von anderen mitnimmt, macht sich dem Diebstahl schuldig. Das ist die Gesellschaft in der wir leben und Gesetze.

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:16
@Fortuna1234

Kannst du mir Link bzw den Fall nennen? Hab auf die schnelle nix gefunden. Würde gern wissen, was den genau passiert ist. 

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:41
@Fortuna1234

Was wäre wenn man Geld schon benutzt und später dadurch ein Haus erbaut hat? Und Haus dann an die Familie oder Freundin billig verkauft hat? Aber man selber hat jetzt nix mehr, lebt von Rente, wo Geld nur für Essen ausreicht und selber kann man nix mehr was abbezahlen. Wer muss es jetzt zurückzahlen? Denke keiner oder? 

Fortuna1234  14.10.2017, 13:50
@markusigell42

Trotzdem der, der das Geld unterschlagen hat. Wer nichts hat und verarmt stirbt, der kann es eben nicht zurückzahlen.  Aber kommt derjenige zu Lebzeiten doch mal an Geld (Erbe etc.) wird das direkt gepfändet.

Ansonsten geht es in die Erbmasse. Würde die Kinder das Erbe nicht ausschlagen, erben sie Vermögen und Schulden. Wenn die Kinder das Erbe aber ausschlagen, dann geht dann auch die Schulden an den Staat zurück und dann wird es eben keiner mehr bezahlen. Ansonsten eben die Kinder usw usw.

Wenn die Familie und Freundin, die das Haus gekauft haben, wussten, dass es gestohlen/unterschlagen ist, machen die sich auch strafbar.

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:57
@Fortuna1234

Die Freundein usw.. wissen es ja nicht. Wenn man selber nix zu denen sagt und wollte es nur verkaufen. Also sind die nicht strafb

Fortuna1234  14.10.2017, 14:05
@markusigell42

Das würde dann eh ein Gericht prüfen, ob Indizien bestehen, dass sie es wussten oder nicht. Wenn aber kein Verdacht besteht, dass alle unter einer Decke stehen, werden die straffrei aus der Sache kommen.

darf man es behalten?

Nein.

Was wäre wenn man es behält?

Man macht sich strafbar wegen Unterschlagung (§ 246 StGB). Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, sofern man erwischt wird.

Muss man steuer darauf bezahlen?

Nein, es ist ja nicht dein Eigentum und es ist kein Einkommen, noch eine Schenkung.

Ist ja vermögen oder?

Ja, aber nicht das des Finders. Dem steht nur ein Finderlohn zu. 5% bis 500,- € und darüber hinaus 3% (§ 971 BGB).

Ab einem wert von über 10€ besteht eine Meldepflicht, heißt du musst es Melden, da du dich ansonsten Strafbar machst. Du kannst aber einen Finderlohn verlangen.

SnowSnow1201  14.10.2017, 13:09

Gemäß §965 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Finder dazu verpflichtet es unverzüglich dem rechtmäßigen Besitzer zu übergeben, kennt er diesen nicht, ist der Fund der örtlichen Behörde abzugeben.

Der Finderlohn ist im §971 Geregelt: 

"Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen."

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:18
@SnowSnow1201

Aber kannst du mir sowelche Fälle benennen die mal gab? Wer soll den mich verklagen, der Staat? Er kann doch nicht verklagen, wenn gar nicht ihr gehört? Ich meine auch durch Unwissenheit muss man es nicht beweisen, weil immer zuerst die Unschuld im Vordergrund steht.

Was wäre wenn man Geld genutzt hat und für die Familie Haus gebaut hat, aber es gehört mir nicht mehr? Haben die Familie ein Problem? Denke nicht. Woher soll man es wissen.

SnowSnow1201  14.10.2017, 13:25
@markusigell42

Nur weil du nicht weißt, dass du das Geld hättest abgeben müssen, ist es trotzdem eine Straftat für die du verantwortlich gemacht werden kannst. Auch wenn du das Geld genutzt hast um zum beispiel ein haus zu bauen, bist du verantwortlich davor dem rechtmäßigem besitzer das Geld zurück zu zahlen. Egal wie. und natürlich gab es diese Fälle, kann dir zwar keinen genauen nennen, da die häufig und in jeder möglichen form vorkommen. Wenn es dich so brennend Interessiert kannst du dich Selber mal im BGB schlau machen. ich kann dir schlecht jeden einzelnen paragraphen aufzählen.

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:42
@SnowSnow1201

Nenne dir mal so ein Fall und würde dann deine Meinung bzw. Erfahrungen kennenlernen.

Was wäre wenn man Geld schon benutzt und später dadurch ein Haus erbaut hat? Und Haus dann an die Familie oder Freundin billig verkauft hat? Aber man selber hat jetzt nix mehr, lebt von Rente, wo Geld nur für Essen ausreicht und selber kann man nix mehr was abbezahlen. Wer muss es jetzt zurückzahlen? Denke keiner oder? 

Fortuna1234  14.10.2017, 13:48
@markusigell42

Trotzdem der, der das Geld unterschlagen hat. Wer nichts hat und verarmt stirbt, der kann es eben nicht zurückzahlen.  Aber kommt derjenige zu Lebzeiten doch mal an Geld (Erbe etc.) wird das direkt gepfändet.

SnowSnow1201  14.10.2017, 14:25
@Fortuna1234

Richtig. Du musst es bezahlen, wenn du es nicht kannst, dann ist es halt so, aber sobald du wieder an Geld kommst dann musst du es zurückzahlen. Es ist halt so.

markusigell42 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 13:04

Was wäre wenn man es ignoriert oder man wusste es nicht und hat schon alles ausgegeben?

SnowSnow1201  14.10.2017, 13:10
@markusigell42

Du musst es egal wie, wieder zurückzahlen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.