Gehalt zum 16. des Monats?
Hallo , in meinen Arbeitsvertrag steht das das gehalt zum 16. arbeitstag des folgemonats fällig ist. Bedeutet das es es kommt zum 16. Des monats oder werden die sonntage dann abgezogen also sprich 19. Dezember als 16. arbeitstag?
6 Antworten
Das hängt von deinem AG ab wie er das sieht.
Bei uns ist es so, dass es, wenn der Tag auf ein WE fällt, dass Geld eher kommt.
Bei so etwas ist IMMER der Kalendertag gemeint und nicht der Arbeitstag.
Nicht immer
Das heißt du bekommst dein Gehalt zum 16. Jeden Monats. Dein Arbeitgeber muss dir spätestens 3 Werktage später das Geld überweisen haben. Sprich wenn der 16. Ein Sonntag ist (Samstage sind auch Werktage), dann müsstest du dein Geld bis zum 20en haben, sonst bis zum 19en. Achtung, auch Feiertage sind keine Werktage
Sonntage sind bei dir sicher keine Arbeitstage. Wenn du eine 5 Tage Woche hast, ist der 23.12. der 16. Arbeitstag im Dezember. Bei einer 6 Tage Woche ist es der 19. Dezember.
Habe da persönlich nochmal nachgefragt sie meinten es wäre der 23. Dezember in dem Fall und am 24. Müsste das geld drauf sein ( mo-fr werktage) heißt doch aber er wäre am 23. Dezember wenn es nicht da ist im Verzug
Also in der Frage steht ausdruecklich "16. Arbeitstag" und eben nicht "16. Kalendertag". Dann muss ich davon ausgehen, dass tatsaechlich auch Arbeitstage gemeint sind.
Ok, das hatte ich tatsächlich überlesen.
Ich würde mir dann an dieser Stelle die Frage stellen, ob diese Klausel nicht vielleicht nichtig ist, weil sie erstens schwammig ist und zweitens den AN doch sehr benachteiligt.
Habe am 1.November da angefangen heißt so wie es im arbeitsvertrag steht muss ich also fast 2 Monate mit meinen geld auskomme was ich angespart habe?
Nein, sechs Wochen, dein erstes Gehalt muss dir spätestens am 16.12. zur Verfügung stehen, sprich heute.
Der AG hat aber zusätzlich 3 Werktage Zeit um das Geld nach Fälligkeit zu zahlen.
Seit wann denn das? Wenn es am arbeitsvertraglich vereinbarten Datum nicht gutgeschrieben ist, befindet er sich im Verzug. Er ist in der Pflicht, die Zahlung rechtzeitig anzuweisen.
Das hat damit zu tun, daß Banken bis zu 3 Werktagen brauchen bzw. Zeit haben Geld zu überweisen. Das heißt wenn der Chef zum 16.en die Überweisung einreicht, kann es trotzdem sein, daß die Kohle erst 3 WT später ankommt.
Das ist FALSCH, weil die Überweisung seit SEPA nur noch einen Bankarbeitstag brauchen darf. Und wenn es drei Tage wären, müsste der Chef eben rechtzeitig genug anweisen.
Nein, sechs Wochen, dein erstes Gehalt muss dir spätestens am 16.12. ...
Das waere dann aber kaum der 16. Arbeitstag im Dezember (so steht es in der Frage) sondern der 16. Kalendertag.
Dein Gehalt kommt am 23.12. es zählen nur die Werktage. Das ist zulässig wenn es im Vertrag hinterlegt ist. Wenn der Chef nett ist zahlt der svhon am 20.12.
Das its doch Unfug. Hier ist vom Kalendertag die Rede und nicht vom Arbeitstag.