Gefängnis oder bewährung für fahren ohne fahrerlaubnis

5 Antworten

Musste vorm Gericht und wurde auf Bewährung frei gelassen .

Da solltest Du erzählen was in den letzten 2 Jahren, oder zusätzlich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgefallen ist.
Denn allein wegen einmaligen Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es keine Bewährungsstrafe.

Meine frage: Könnte ich jetzt ins Gefängnis kommen oder Was ?

Ja das könntest Du.

Hallo Andymaen,

leider wird diese Straftat ungut für dich ausgehen. Sofern der Richter nicht zu deinen Gunsten begnadigt urteilt, bekommst du eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und wirst diese im offenen Vollzug absitzen müssen.

Ein ähnlicher Fall hat sich in meinem Bekanntenkreis ereignet. Der Beschuldigte wurde in diesem Fall für 5 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Schau mal ins Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter § 21 nach. Dort kannst Du lesen, was Dir blühen könnte....von Gefängnis bis 180 Tagessätzen und das KfZ kann eingezogen werden- egal wem es gehört hat. Den Führerschein darfst Du auch vergessen (kannst ihn nicht machen) sofern Du überhaupt schon mal einen gehabt hast. Viel schlimmer finde ich- wäre ein Unfall passiert, wobei unbeteiligte Personen getötet oder verletzt würden, würdest Du Dein ganzes Leben lang bezahlen (bei Invalidität). Keine Versicherung übernimmt in so einem Fall irgendetwas! Du solltest wirklich mal Dein Hirn benutzen..... :-( Für so was habe ich null Verständnis.

wer zweimal daS GLEICHE TUT WIRD NICHT SDOPPELT SONDERN 4X FACH BESTRAFT geldstrafe oder haft hängt von der vom gerichtb gesehenen einsichtsfähigkeit ab, zudem bekommt der halter des kfz die gleiche strafe wie der fahrer, wenn mas weiss warum tut man es doch und wundert sich dann auch noch????? herr kübelböck hat s auch getan nur die geldstrafe war höher

Ja. Kommt auf die Bewährungsauflagen an.