Gedicht vertonen erlaubt?
Guten Tag,
ich habe auf der Internetseite www.e-stories.de ein Gedicht gefunden, das ich gerne vertonen, sprich eine Melodie und Begleitstimme dazu schreiben, möchte. Darf ich dies ohne Genehmigung des Gedichtverfassers oder brauche ich dessen Erlaubnis? Gibt es dabei Unterschiede, ob ich es nur für mich vertone, ob es zur Aufführung kommt, oder ob die Noten öffentlich verkauft werden?
Vielen Dank!
4 Antworten
Moin,
das dürfte eine Bearbeitung iSd § 3 UrhG sein.
gemäß § 23 UrhG bedarf es für die Veröffentlichung/Verbreitung der Bearbeitung der Einwilligung des ursprünglichen Urhebers.
wenn das ganze also für einen selbst vertont wird, ist das iO. Sobald es veröffentlicht wird, benötigt man die Absegnung durch den Urheber.
da musst du unterscheiden...
für eine Nutzung des Gedichts brauchst du die Genehmigung des Urhebers, solange dieser nicht schon mehr als 70 Jahre Tod ist.
Solange du das nur für dich machst wäre es zwar verboten, aber es würde wohl keiner mitbekommen. Veröffentlichen oder Aufführen darfst du das Ganze aber nicht, bzw. nur mit Genehmigung des Rechteinhabers
Wenn du das Lied ohne den Text dazu veröffentlichst, also nur die Melodie, kannst du das machen, denn dabei nutzt du den Text ja nicht. Ebenso auch die Noten, also mit Text verboten, ohne Text erlaubt
Das kommt darauf an!
So einfach lässt es sich nicht beantworten. Grundsätzlich benötigen Sie für fremdes geistiges Eigentum das Einverständnis.
Hier soll aber wahrscheinlich ein neues Werk entstehen mit den Inhalten des Autors.
Dazu würde ich Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehlen.
Solange Du es nur für Dich selbst tust und nicht anderen vorsingst, geht es.
Sonst würde ich die Internetseite anschreiben, den Autor kontaktieren und einfach fragen.