Gebrauchtwagenkauf: "Unfallschaden lt. Vorbesitzer unbekannt" Geht das?
5 Antworten
Hallo!
Das kann man machen und es ist allgemein ehrlicher als einfach "unfallfrei" anzugeben. Es ist sicher Vertrauenssache, aber der Vorhalter/Verkäufer ist damit aus dem Schneider; was eventuell vorher war, liegt nicht in seiner Verantwortung und das kann er bei einem älteren KFZ mit mehreren Vorbesitzern auch nicht alles wissen.
Ich habe mir im April 2013 einen 1997er Mercedes C180 gekauft, der 16 Jahre lang bei einem Besitzer und davor kurz ein Vorführwagen der Mercedes Niederlassung gewesen war. Der Mann konnte alles nachweisen auch alle Rechnungen seit dem Kauf gab er mir mit ------> aber er schrieb in den Kaufvertrag in der Spalte "Unfallfreiheit" rein "unbekannt, eventuell ja!", in seiner Haltedauer ist jedenfalls nichts passiert und in den Monaten davor wahrscheinlich auch nicht. Ich habe den Wagen auch nicht überprüfen lassen, das Autohaus wo er 16 Jahre lang betreut wurde (Mercedeshändler) konnte mir Unfallfreiheit auch bestätigen zumindest solange sie das Auto kannten und ich glaubte es einfach.
Klar geht das. Wenn das Fahrzeug schon ein paar Vorbesitzer hatte und der aktuelle nicht genau weiß was mal bei den anderen Besitzern passiert war, dann schreibt man das so
Es gab erst einen Vorbesitzer. Den kann man fragen oder als Händler den Wagen mal anschauen.
Hab die Fragel noch einmal genauer gestellt.
Joop , wenn er von Vorschäden keine Kenntnis hat , ich were da Vorsichtig bei der Ansage !
Keine Ahnung wie der rechtliche Rahmen ist, aber bei mir würden bei der Beschreibung die Alarmleuchten angehen...
Aber vielleicht bin ich auch schlicht zu mißtrauisch.
da würd ich die finger von lassen.