GEBRAUCHTES FAHRRAD-VERSICHERUNG
Ich habe mir ein gebrauchtes Fahrrad gekauft.
1.) Welche Versicherung sollte ich dafür beziehen?
2.) In welchen Fällen habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz ?
3.) Wenn jemand an meinem Fahrrad während meiner Abwesenheit einen Schaden anrichtet, was kann ich dann machen und welche Rechte habe ich und was muss dann meine Versicherung dann unternehmen?
4.) Wiehoch sind die Kosten einer Versicherung für das Fahrrades? Wie finde ich eine gute, vertrauenswürdige und günstige Versicherung?
5.)Was passiert bei Fahrraddiebstahl (bei einem gebrauchten Fahrrad).
Mit freudlichen Grüßen
2 Antworten
Man kann das Fahrrad bis zu 10% der Versicherungssumme über eine Hausratversicherung absichern. Versichert ist dann (wenn vereinbart): Das Entwenden des Fahrrads oder fest montierter Teile auch zur Nachtzeit oder bei Brand. Über die Hausraversicherung ist der Neuwert abgesichert, wobei bei vielen Versicherern, der Kaufpreis berücksichtigt wird unter Hinweis auf das VVG (VersicherungsVertragsGesetz). IIm Entwendungsfall haben Sie den Schaden bei der Polizei anzuzeigen und die Versicherung zu unterrichten. Sie können aber auch das Fahrrad separat über eine Fahrradversicherung absichern. Dann sind auch selbstverschuldete Schäden bei Unfällen abgesichert. Eine recht gute Absicherung erhalten Sie über den ADFC (Allgemeiner deutscher Fahrrad Club e.V.
Am besten Sie erkundigen sich beim ADFC, wenn Sie eine Fahrradversicherung separat wünschen. Bei der Hausratversicherung brauchte ich Angaben zur Versicherungssumme und deR PLZ.
Hallo drip0drop0de,
in der Regel kann der Fahrraddiebstahl über die Hausratversicherung abgesichert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dies nicht bei allen Versicherern im Standardpaket enthalten ist. Auch gelten hier meist Höchstversicherungssummen.
Einige Versicherer bieten hierfür spezielle Fahrradversicherungen an. Über diverse Internetseiten wie z.B. von Stiftung Warentest oder Verbraucherschutzzentralen finden Sie hierzu weitere Informationen, Preisvergleiche und Tipps.
Im Falle eines Diebstahls muss eine polizeiliche Meldung, als auch eine unverzügliche Benachrichtigung an den Versicherer erfolgen. Wichtig hierfür sind die Rahmennummer sowie die Rechnung des Fahrrades als Nachweis.
Viele Grüße,
Michael Rodrigues, CosmosDirekt
Wissen Sie, wie hoch die Kosten für diese Versicherung sind?