Geblitzt - Woher wissen die, wer der Fahrer war?
Hallo Leute,
ich wurde heute versehentlich in ner 70er Zone mit knapp 88 geblitzt. Auf jeden Fall weniger als 90. Nun ist unser Wagen frei zugelassen. Sprich: Jeder kann damit fahren (Versicherung ist für jeden). Da ich aber nicht herausgewunken wurde oder so (starrer Kasten) kann das Ordnungsamt doch eigentlich nicht wissen, dass ich das war? Weil bin in der Probezeit und möchte nicht dieses "Blitzvergehen" auf meine Kappe nehmen. Kann ich sagen, dass mein Vater das war (mit vorheriger Einwilligung von ihm natürlich) und ich krieg dann keine Probeme? Weil 2x geblitzt bedeutet ja Idiotentest...
P.S.: Mein Dad sieht genauo aus wie ich. Nur ein bisschen anders :-)
12 Antworten
Also, es läuft so wie der Jakob1 es beschrieben hat, wenn alles stimmt was du schreibst und es demzufolge keine Punkte geben sollte, dann einfach das Bußgeld zahlen und die Sache ist vergessen. Sollten doch Punkte hinzukommen, bezweifle ich, das dein Dad sie so einfach übernehmen wird. Er ist sicher auch derjenige auf den das Fahrzeug zugelassen ist und wird demzufolge auch die Post von der Bußgeldstelle erhalten. Kannst ja schon mal anfangen um gut Wetter zu bitten - sprich Auto putzen, Rasen mähen usw. und nochmal im Fahrschullehrbuch die Bedeutung der Verkehrszeichen nachlesen, damit du sie in Zukunft richtig deuten und beachten kannst.
Merke Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in Deutschland, entgegen den Beteuerungen der dafür Verantwortlichen, nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern oftmals als als reine Abzockfallen aufgestellt.
Beweis: Autobahn 2 zwischen Magdeburg und Hannover. Hier existiert eine fast durchgängige sogenannte Verkehrsbeeinflussungsanlage. In beiden Richtungen jeweils ein paar Kilometer vor dem Kreuz Wolfsburg wurde eine eine hochmoderne Blitzanlage installiert. Während alle Schilderbrücken z.b. 120 km/h anzeigen wird die letzte vor der Anlage auf 100 Km/h geschalten,**** ein Schelm wer böses dabei denkt.****denn es ist ja wegen der Verkehrssicherheit am Autobahnkreuz und besonders Nachts bei geringer Verkehrsdichte absolut notwendig.
Also Augen auf im Straßenverkehr und frohe Ostern
Ich wollte dir auf keinen Fall zu nahe treten, das sollte eher ironisch gemeint sein, mit dem Auto putzen usw. Ich selbst habe meinen Führerschein seit 1975 bin von Beruf Kfz-Meister und habe viele Jahre als Berufskraftfahrer im internationalen Fernverkehr gearbeitet. Jahresfahrleistung im Schnitt 150 000 km. Ich habe meinen Führerschein immer noch und meines wissens auch keine Punkte in Flensburg. Ich glaube schon, das ich einen guten von einem weniger guten Fahrer unterscheiden kann. Selbsteinschätzung ist immer subjektiv, ich schließe mich da nicht aus. Ich weiß es ist nicht immer einfach sich an die Regeln zu halten und wie oben beschrieben wird man auch regelrecht in die Falle gelockt. Aber versuch doch mal ein selbstgestecktes Ziel einzuhalten, z.B. Ich Fahre jetzt mal eine Woche absolut regelkonform und poste dann mal hier deine Erfahrung. Ich bin gespannt auf dein Ergebnis, glaub die Erfahrungen die du machen wirst sind unglaublich. Funktioniert aber nur wenn du dich unter keinen Umständen zu Verkehrsübertretungen hinreißen lässt. Viel Spaß und frohe Ostern
Meine Antwort war Größtenteils auf die anderen bezogen, die hier mit blöden Kommentaren glänzten.
Hier dein Stern :)
Hallo als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde: Der Fahrzeughalter bekommt einen Anhörungsbogen zugeschickt. Dort muss er angeben wer gefahren ist oder von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Macht er dies, wird die Polizei vor Ort versuchen den Fahrer zu ermitteln, indem sie in der Familie forscht oder auch mal Nachbarn befragt. Kann nicht festgestellt werden, wer gefahren ist, wird das Verfahren eingestellt. Der Vorgang wird dann an die zuständige kfz-Zulassungsbehörde abgegeben, mit der Bitte um Prüfung, ob ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann. Ist der Verstoß erheblich, wird die Zulassungsbehörde dem Halter gebührenpflichtig ein Fahrtenbuch von einen bestimmten Zeitraum auferlegen. Dann muss jede Fahrt genau eingetragen werden. Die Zulassungsbehörde wird von Zeit zu Zeit das Fahrtenbuch kontrollieren.
DH!
hallo,
es wird ein anhörungsbogen an den fahrzeughalter zugesendet. dieser kann muss sich jedoch nicht äußern. das foto wird erst einmal nicht überprüft, außer es wird widerspruch erhoben, dann ist es eine ordnungswidrigkeit und geht in den verwaltungsakt über
korrekt -dh .-lg.
Mach Dir keine Hoffnung, die geblitzten Fotos sind so scharf dass der Fahrer erkannt wird.
Normalerweise ist das möglich, die Bilder sind ja ziemlich unscharf. Und wenn der Halter und der Fahrer sich einig sind ist das durchaus möglich!
Also die Bilder von mir oder meinem Vater waren immer ganz gut.
Zugegeben, die Technik in Deutschland ist veraltet. Aber wenn die Polizei nachweisen kann, du warst es und nicht der liebe nette Papa, seid ihr doppelt dran. Ausserdem: " Es genügt nicht, dass der Bewerber um eine Fahrerlaubnis körperlich und geistig "in Form ist" und über das nötige Reaktionsvermögen verfügt, sondern er muss darüber hinaus auch charakterlich geeignet sein, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Wäre er dies nicht, so gingen von ihm erhebliche Gefahren für die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer aus." - Aber mach du mal, wenn du im Knast sitzt findest du viel Zeit zum nachdenken und lernst neue Sextechniken kennen, wenn dich einer von hinten anrempelt.
Meine Güte, wegen 18 km/h... Also bei meinen Eltern hat das geklappt, mein Vater ist gefahren, braucht seinen Führerschein aber für die Arbeit, also haben sie meine Mama angegeben, hat wunderbar funktioniert.
also haben sie meine Mama angegeben, hat wunderbar funktioniert.
Warum denn nicht, wenn die Ähnlichkeit nun mal da ist...
lol ... gut, dass ich nicht wie andere hier bin und so einen Mist ernst nehme! Ich spreche natürlich davon, dass es selten vorkommt, dass wenn sich Fahrer und Halter einig sind da weitere Untersuchungen angestellt werden.
Ich schätze mich selbst (sowie durch die Meinungen der Personen, die ich tagtäglich fahre) als guten Autofahrer ein.
Ich habe einmal nicht dran gedacht, dass dort nur 70 ist (B224 ist eine 2, zeitweise auch 3-spurige Straße, wo wirklich KEINER unter 90 fährt. Und jetzt, wo ich einmal mit knapp 84 unterwegs war (wie oben beschrieben auch versehentlich), wird man hier als nicht geeignet oder blöd abgestempelt. Das sind mir immer die liebsten Personen, die Schlussfolgerungen anhand von einer Tatsache festmachen. Aber hey. Ich schätz mal, dass genau diese Personen entweder nichtmal einen Lappen haben oder genau die sind, die auf der linken Spur mit 72km/h versuchen, einen auf der rechten Spur fahrenden PKW zu überholen.
Mir auch schon bei der Fahrstunde gesagt, dass mein Fahrstil teilweise zu forsch ist. Aber ich sags mal so: Als Fahranfänger hat mans sowieso nicht leicht. Und innerhalb von 13 Monaten nur 1x geblitzt, kein mal raußgewunken oder irgendeinen kleinen / großen Unfall. Schlecht ist die Quote wohl nicht?
Und nein, ich nehme natürlich die Schuld auf mich. Ich war mir nur nicht sicher, ob das als Klasse-B-Vergehen zählt & bei Wiederholungsfall den Idiotentest mit sich führt. Da ich nun aber weiß, dass es nicht so ist, seh ich kein Problem mehr.
Und zahlen werd ich den Scheiß sowieso selber.