Geblitzt - Fahrer aber nicht Halter des Fahrzeugs!

10 Antworten

Wir gehen mal vom günstigsten Fall aus (70km/h abzüglich 3km/h Toleranz) und sind somit bei einer Überschreitung von 17km/h, wenn es in einer geschlossenen Ortschaft war und keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben war.

Rein finanziell kommen auf dich 35,- Euro Verwarnungsgeld zu. Ein Fahrverbot gibt es nicht. Ein Aufbauseminar auch nicht. Das gilt alles für Verwarnungen bis 35,- Euro.

Achtung! Kommt der Brief und es stellt sich heraus, dass es abzgl. 3km/h mind. noch 71km/h waren, dann kommt sehr viel auf dich zu: Mind. 80,- Euro Bußgeld, mind. 23,50 Euro Gebühren, 1 Punkt in Flensburg, Aufbauseminar und 2 Jahre zusätzliche Probezeit!

Dein Vater ist nur der Halter. Verantwortlich für zu schnelles Fahren ist der Fahrer!

GoetheDresden  15.03.2012, 11:33

Ein Vater, der die Strafe für seinen Sohn übernimmt, handelt absolut verantwortungslos. Ich würde das garantiert nicht übernehmen! Das sind 103,50 Euro und 1 Punkt. Nein Danke! Du sollst ja was daraus lernen!

Erst einmal bekommt der Halter die Rechnung....wenn Dein Vater nett ist übernimmt er die Sache (also evtl. Punkte). Wenn in Flensburg keine Beschwerde eingeht, werden die das nicht nachverfolgen und nicht Wissen das Du gefahren bist.

fs112  14.03.2012, 22:26

Unsinn.

Wie hoch war denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

Im Grunde brauchst Du Dir erst Mal keine Sorgen machen. Der Bußgeldbescheid geht an den Fahrzeughalter, also Deinen Vater. Erst wenn er abstreitet, dass er gefahren ist, wird das Bild herangezogen.

Also kein Grund zur Panik! Es sei denn Dein Vater macht Stress ;.)

fs112  14.03.2012, 22:29

Der Bußgeldbescheid geht an den Fahrzeughalter, also Deinen Vater

schonmal falsch, da braucht man gar nicht weiterlesen..

GoetheDresden  15.03.2012, 11:29
@fs112

Das ist nicht falsch! Wenn dem Vater der Wagen gehört und nur auf ihn zugelassen ist, dann geht der Brief zunächst an den Vater. Die Bußgeldstelle kann anhand der Aufnahme ja nicht sofort erkennen, ob der Fahrer der Sohn, ein Freund oder der Halter selbst ist.

fs112  15.03.2012, 13:03
@GoetheDresden

kennst du den Unterschied zwischen einem Brief und einem Bußgeldbescheid? Ich schon.

bische  15.03.2012, 16:57
@fs112

Hallo fs112,

mit Interesse habe ich gelesen, dass Du folgende Aussage von mir in Frage stellst: "Der Bußgeldbescheid geht an den Fahrzeughalter, also Deinen Vater."

Leider hast Du versäumt zu erklären, wie es denn dann Deiner Meinung nach läuft. Bitte erkläre uns allen mal an wen denn der Bußgeldbescheid gehen soll, wenn nicht an den Fahrzeughalter. Was meinst Du denn von wem die Adressdaten bei der Zulassungsstelle, bzw. Kraftfahrtbundesamt gespeichert sind, wenn nicht vom Fahrzeughalter, also dem Vater ???

Crack  15.03.2012, 18:35
@bische

Auch wenn es fs112 nicht erklärt hat ist er doch im Recht.

Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen, aber keinen Bußgeldbescheid.

Ein Bußgeldbescheid kann nur an den tatsächlichen Fahrer ergehen der erst ermittelt werden muss. Der Halter kann für OWi im fließenden Verkehr nicht zur Verantwortung gezogen werden.

fs112  15.03.2012, 19:24
@bische

ich habe doch eine eigene Antwort geschrieben, da ist doch alles schön erklärt^^

Khazi  15.03.2012, 21:38
@Crack

Nun seltsam wenn ich mal so nen Zettel bekomme steht da Bußgeldbescheid drauf. Und drin steht das ich die Wahl habe. Entweder ich zahle und gebe den Verstoß damit zu oder ich gebe den Verstoß nicht zu und kann mich dann auf der Rückseite dazu äußern.

fs112  15.03.2012, 22:26
@Khazi

und was hat dein Bußgeldbescheid jetzt mit Cracks Antwort zu tun? Auch mit viel gutem Willen, ich kapiers echt nicht, was du damit jetzt sagen willst...

Crack  16.03.2012, 08:29
@Khazi

@ Khazi:

Informiere Dich einfach mal über die Begriffe Anhörungsbogen, Zeugenbefragungsbogen und Bußgeldbescheid. Außerdem über den Ablauf eines Bußgeldverfahrens und den Unterschied zwischen Halter und Fahrer.

bische  16.03.2012, 22:27
@fs112

Was soll denn diese Diskussion hier?! Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen hin oder her, so hat Khazi trotzdem vollkommen recht: Der Halter bekommt die Zahlungsaufforderung und wenn er diese für ungerechtfertigt hält, kann er natürlich von seinem Aussagerecht gebrauch machen und die Zahlung ist für ihn somit hinfällig. Aber das war doch hier gar nicht die Frage!!! Ursprünglich hatte stoecka doch nur Angst um seinen Führerschein in der Probezeit, bzw. eine evtl. zu erwartende Nachschulung. Aber wenn nun mal der Halter, also der Vater das an ihn adressierte Bußgeld bezahlt, dann ist die Sache für stoecka erledigt und mehr wollte er vermutlich gar nicht wissen. Nachdem sein Vater auch schon angekündigt hat, dass er dies machen wird, ist doch alles in Ordnung. Ich hoffe die Diskussion kann dann endlich abgeschlossen werden.

fs112  17.03.2012, 18:10
@bische

leider immer noch nicht kapiert, is wie wenn man mit ner Wand redet, bzw. schreibt^^

Ich geb´s auf!

stoecka 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 22:12

50 km/h - zulässige Höchstgeschwindigkeit Geschlossene Ortschaft.

Dreht sich halt nur um ein paar km/h, er erklärte sich aber dafür bereit, das er das auf sich nimmt. :))

Nur habe echt keine Lust an einem Aufbauseminar, wo ich eh nicht so der typische Raser bin.

bische  14.03.2012, 22:16
@stoecka

Ich denke, dass Dir wirklich keine Sorgen machen brauchst, wenn Dein Vater mitmacht. Er wird keine Punkte bekommen und wenn noch ein paar km/h wegen Toleranz abgezogen werden, dann wird auch das Bußgeld erträglich ausfallen. Also wie gesagt, bei ca. 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung besteht für Deinen Vater absolut keinen Grund zur Panik.

cat64k  14.03.2012, 22:21
@bische

Naja, bis 20km/h isses eh egal, da kann dein vater das auch auf dich abwälzen. Da gibts nämlich noch keine Probezeitmaßnahmen und punkte.

wie hoch war denn die erlaubt geschwindigkeit und war das inner oder außerorts?

wenn ich bei innerorts mit 50km/h ausgehe,

wurdest du mit 21km/h zu schnell geblitzt macht das 80€ bußgeld 23,50 Verwaltungsgebühr 250 € Aufbauseminar 1 punkt + Verlängerung der Proberzeit um 2 Jahre (bei 2. verstoß erhöhtes Bußgeld, beim 3. verstoß führerscheinentzug)

bei 16 bis 20km/h zu schnell (eher wahrscheinlich, tacho darf nie zu viel anzeigen und es werden auch 3km/h Toleranz abgezogen)

35 €, keine Punkte, keine PUnkte, keine Probezeitmaßnahmen

Crack  15.03.2012, 15:39

beim 3. verstoß führerscheinentzug

Warum sollte das denn so sein???

Khazi  15.03.2012, 21:35
@Crack

Weil der je nach Verstoßart, und Zeit bei Leuten mit Probezeit droht.

Crack  16.03.2012, 08:25
@Khazi

Das ist mir neu.

Kannst Du das auch belegen?

Es gibt keinen FE-Entzug nach 3 Verstößen innerhalb der Probezeit!

Den Brief kriegt sowieso Dein Vater. Und wenn er ohne Widerspruch bezahlt ist die Sache sowieso erledigt.

Es sei denn, es hat sich im verkehrsberuhigten Bereich abgespielt. Dann ist er seinen Führerschein eine Weile los ;-)