Gas in der WG abgestellt- was tun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde den Vermieter informieren, sehe jedoch den Mitbewohner in der WG, der Vertragspartner mit den Gaswerken ist, in der Verantwortung. Der soll sich dringendst kümmern und zahlen!

frodobeutlin100  24.07.2020, 11:13

der Vermieter hat nichts damit zu tun, wenn Mieter die Gasrechnung nicht bezahlen ....

GutenTag2019  24.07.2020, 11:15
@frodobeutlin100
Denn die Heizungsanlage für die Wohnung steht nun bereits seit Tagen deswegen auf Störung und man sagte mir, die könne auf Dauer einen Schaden davontragen.

Es gibt auch kein warmes Wasser und somit steigt die Gefahr von Legionellen!

frodobeutlin100  24.07.2020, 11:16
@GutenTag2019

das ist Haftungsfrage ... nicht eine Frage wer hier für die Gasversorgung zu sorgen hat

Was hat der VERMIETER damit zu tun, wenn der MIETER Strom und / oder Gas nicht zahlt ...

gar nichts ...

hat der Mieter eigene Verträge muss er sich auch darum kümmern, dass sie gezahlt werden ..

Euch bleibt nur zum Versorger gehen und schnellstmöglichst den Rückstand ausgleichen, damit das Gas wieder aufgedreht wird ...

falls der Mitmieter Geld nicht weitergeleitet hat, muss er es Euch zurück geben ...

habt ihr schon immer zu wenig gezahlt, müsst ihr Zukunft mehr zahlen (auch damit hat der Vermieter nichts zu tun)

ich lebe derzeit in einer WG. Jeder Mitbewohner hat einen separaten Mietvertrag für sein Zimmer.
Um die Nebenkosten kümmern sich die Mieter selbst.

Und genau das ! ist mir bei der Art der Mietverhältnisse - Einzelverträge je Zimmer absolut nicht nachvollziehbar.

Nun haftet zwar der Mieter, der die Verantwortung für diese Zahlungen übernommen hat, nur wird der Versorger den Zugang nicht öffnen bevor die Rückstände beglichen sind - sprich .... es kann jetzt nicht einfach ein anderer Mieter hingehen und den Anschluss auf eigenen Namen anmelden.

Kann in so einem Fall der Vermieter helfen?

kann er ..... nur warum sollte er?

Ihn informieren solltet ihr.

TremibilGirl 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:06

Mein Gedanke war auch, dass der Vermieter im Prinzip überhaupt nichts damit zu tun hat. Es ist eigenverschuldet seitens der Mieter. Jedoch kommt der Vermieter ja spätestens dann ins Spiel, wenn dann deswegen SEINE Heizungsanlage kaputt geht oder?

frodobeutlin100  24.07.2020, 11:14
@TremibilGirl

wenn dem so sein sollte - haftet ihr alle

Euro Rechnungen zahlt er deswegen trotzdem nicht

Offensichtlich hat der Mitbewohner seine Gas-Rechnung nicht bezahlt.

Wenn jeder Bewohner lt. Mietvertrag eigenverantwortlich Veträge mit den Energieversorger schließen muß, hat der Vermieter wohl nichts damit zu tun.

So, wie ich den Sachverhalt verstehe, müßten jetzt erstmal alle Bewohner die offene Gasrechnung bezahlen - dann sollte es auch wieder angestellt werden.

Theoretisch kann man noch prüfen lassen ob das Delegieren von Energieversorgerverträgen an die Mieter "rechtens" ist. Soweit mir bekannt, ist das aber durchaus gängige Praxis.

TremibilGirl 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:03

Also würdest du den Vermieter auch nicht darüber in Kenntnis setzen, weil es selbstverschuldet ist?

DasOrakel  24.07.2020, 11:07
@TremibilGirl

Nicht unbedingt, wenn er nichts damit zu tun hat.

So, wie sich dein Text für mich liest, habt Ihr alle Eurem Mitbewohner kein Geld für's Gas gegeben, was zur Folge hatte, daß dieser die Rechnung wohl nicht bezahlt hat.

Was hat der Vermieter damit zu tun?

Ihr solltet die offene Rechnung zahlen und dann je individuelle Versorgerverträge schließen. So sieht es der Mietvertrag doch wohl vor.

Natürlich könnt Ihr den Vermieter informieren, müßt es aber aus meiner Sicht nicht.

Es geht ja nicht um einen Mietmangel oder um eine Mietminderung, sondern um Eure eigene Schusseligkeit.

TremibilGirl 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:28
@DasOrakel

@Agamemnon712 Ich wollte ihn nur darüber in Kenntnis setzen, weil die Heizungsanlage des Vermieters ja auch einen bleibenden Schaden davon tragen kann, wenn sie durch die abgeschnittene Gaszufuhr dauerhaft auf Störung ist.

DasOrakel  24.07.2020, 11:30
@TremibilGirl

Kannst Du ja machen. Du kannst ja kurz mit ihm sprechen, so daß er Bescheid weiß.

Bitterkraut  24.07.2020, 11:46
@DasOrakel

Individuelle Versorgerverträge kann man nur schließen, wenn man individuelle Zähler hat, das ist in Wohnungen aber regelmäßig nicht der Fall. Da müßte ja jeder Heizkörper einen eigenen Zähler haben und jeder Mitbewohner müßte eine eigene Warmwasserzufuhr mit Zähler haben. Solche Wohnungen gibts eher nicht.

DasOrakel  24.07.2020, 11:49
@Bitterkraut

Ich habe mich an der Ausgangsfrage orientiert, lt. der wohl die Mieter je eigene Versorgerverträge schließen sollen.

Mit den individuellen lokal vorhandenen Gegenheiten bin ich nicht vertraut. Das ist dann Sache der Mieter, ggf. Sache der Versorger und ggf. Sache des Vermieters.

Bitterkraut  24.07.2020, 11:50
@DasOrakel

Damit ist wohl der Hauptmieter gemeint. Anders geht es auch gar nicht. Der FS hat selber wenig Ahnung von der Materie.

DasOrakel  24.07.2020, 11:56
@Bitterkraut

In der Fragestellung lese ich nichts von einem Hauptmieter.

Aber vielleicht ist ja der Mitbewohner der Hauptmieter. Für die Fragestellung ist das aus meiner Sicht nicht rekevant. Da geht es um eine nicht bezahlte Gasrechnung.

Lass die die Bankverbindung des Versogers geben, überweise den offenen Betrag mit entsprechenden Verwendungszweck und hol die das Geld von deinen Mitbewohner(n) zurück wenn sie greifbar sind.

TremibilGirl 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 11:01

Das würde ich ungern tun. Meine Mitbewohner sind beide sehr unzuverlässig und dauerpleite. Ich müsste wohl ewig hinter meinem Geld hinterher rennen.

JayCeD  24.07.2020, 11:03
@TremibilGirl

Verstehe ich gut, aber wenn du zeitnah wieder warmes Wasser haben willst, sehe ich keine andere Möglichkeit.

Wenn man will dass etwas erledigt wird, läuft das oft darauf hinaus, dass man sich selbst darum kümmern muss.