Fußgänger beim Linksabbiegen von einer Verkehrsinsel Vorfahrt gewähren?
Grüßt Euch, ich habe nun seit Kurzem meinen Führerschein und in der Fahrschule habe ich gelernt, dass ich beim Abbiegen Vorfahrt zu gewähren habe, dies gilt auch für Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren möchten.
Auf einer Strecke, die ich täglich fahre, muss ich rechts abbiegen und fahre in eine Straße ein, auf der sich in der Mitte eine Verkehrsinsel befindet.
Heute ist der Fahrer vor mir voll durch die Kurve gezogen, obwohl Passanten gewartet haben. Ich bin stehen geblieben und habe den Passanten das Überqueren ermöglicht.
Wie ist es bei einer Verkehrsinsel geregelt? Muss dem Passanten Vorrang gewährt werden oder darf der Autofahrer weiterfahren?
Gruß
4 Antworten
Meines Wissens nach ändert eine Verkehrinsel nichts an der Vorrang der Fußgänger. Die Insel dient ja lediglich dazu, den Fußgängern eine Möglichkeit zum stehenbleiben zu schaffen.
An Kreisverkehren ist es ja genau das Gleiche.
Was denn nun, links, oder rechts?
Aber ja, auf die musst du Rücksicht nehmen. generelle Vorfahrt hast du als Abbieger nur bei einer grünen Abbieger-Ampel. Aber auch dann ist es ratsam, auf Fußgänger und Radfahrer zu achten.
Meinen Glückwunsch, Du bist einem rücksichtslosen Autofahrer begegnet. Es wird nicht der einzige bleiben.
Du mußt den Fußgängern natürlich keine Vorfahrt gewähren, denn die fahren ja gar nicht. Der korrekte Ausdruck lautet Vorrang. Der ergibt sich aus $9 „Abbiegen“ Absatz (3), Satz 3 StVO: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“ Verkehrsinseln sind da irrelevant.
Ich hatte den Fall bei einer Prüfung. Ich biege links ab und auf der Insel wartet ein Radfahrer. Ich bin weiter gefahren und bin dann durchgefallen. Bin ich zurecht durchgefallen?