Funkgerät - fremde Frequenz nutzen erlaubt?
Ich habe von einem Freund, der eine Sicherheitsfirma leitet, ein olles Funkgerät geschenkt bekommen. Dieses ist auf "seine" Frequenzen eingestellt.
Zu mir meinte er, ich könnte das Funkgerät ruhig "so wie es ist" benutzen, wenn ich ein zweites davon kriegen sollte, welches ich dann natürlich auf die selbe Frequenz einstellen sollte.
Darf ich nun dieses Funkgerät legal nutzen, wenn ich garkeine Lizenz dafür besitze? Der Freund hat mir schließlich "seine" gekaufte Frequenz angeboten ...
4 Antworten
Ganz klares NEIN!
Der Lizenznehmer (dein Freund der Sicherheitsfa) kann zwar wenn er möchte seine Funkgeräte weitergeben. Der Nehmer dieser Funkgeräte - in diesem Fall Du - darf jedoch mit diesen Geräten keinen Sendebetrieb durchführen. Einfacher Grund: Deinem Freund mit der Sicherheitsfa. und NICHT DIR SELBST wurde die Betriebsfunkfrequenz zugeteilt.
Er kann dir auch nicht ohne weiteres seine "gekaufte" Frequenz weitergeben. Diese hat er sie rechtl. gesehen gar nicht gekauft. Sie wurde ihm lediglich gegen eine Gebühr auf entspr. Antrag zugeteilt. Und das heisst noch lange nicht, dass er sie einfach so Betriebsfremden welche nicht zu seiner Sicherheitsfa. gehören zur Nutzung überlassen darf.
Bekommt die dafür zuständige Behörde (Bundesnetzagentur) IRGENDWIE davon Wind, bekommst du selbst als auch dein Freund einigen Ärger betr. Verstössen gegen das TKG (Telekommunikationsgesetz).
Du selbst wegen unberechtigter Nutzung dir nicht zugeteilten Frequenzen (Ordnungswidrigkeit gem. TKG was durchaus einige Hundert Euro bis max. 50.000 Euro gehen kann) und dein Freund wegen Beihilfe zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit.
Nicht ausgeschlossen werden kann u.a. auch der Einzug der für die Begehung der Ordnungwidrigkeit benutzten Funkgeräte, als auch der ggfs. Widerrruf der deinem Freund zugeteilten Frequenz für seinen Betriebsfunk.
Dieses kann dir im Endeffekt jeder Anwalt, der sich auch nur einigermassen mit TKG etc..auskennt, mühelos bestätigen.
Richtig ist der Hinweis eines anderen GF-Nutzers: Es gibt durchaus Frequenzbereiche zur allgemeinen Nutzung ohne irgendwelche Frequenzuteilungen bzw. erforderlichen Lizenzen. Dazu zählen z.B. CB-Funk, LPD bzw. SRD, Freenet und PMR, keinesfalls jedoch der Amateurfunk bzw. Betriebsfunkfrequenzen.
Grundsätzlich sind CB-Funkgeräte anmelde-und gebührenfrei, solange diese
1) eine dt. Prüfnummer (ausser dem CE-Zeichen) haben. Evtl. bei dir ältere Geräte im Keller. Hier mal u.a. die sog. FTZ-Nr. suchen. Bei dt. Herstellern die Chance dafür sehr hoch.
2) Darauf achten dass die Geräte nur die in Deutschland freigegebenen Frequenzen/Kanäle haben. Zt. in Deutschland die Kanäle 1-80 freigegeben.
Entspricht Kanal 1-40 = 26,965-27,405 Mhz
und Kanal 41-80 = 26,565-26,955 Mhz.
Bei dt. Geräten/Herstellern normalerweise kein Problem. Anders jedoch bei ausländischen Herstellern, z.B. Midland, Stalker, Sommerkamp u.a.
Hier zumindest in den 1970er Jahren eine grosse Zahl von sog. Exportgeräten vertrieben worden. Diese haben u.a. mehr als die in Deutschland erlaubten Kanäle/Frequenzen.
Solltest du zu deinen im Keller gefundenen Geräten Fragen haben, dann entweder per Google-Suche selbst die Geräte recherchieren, oder mir per GF eine Mail/Nachricht zukommen lassen.
Vielen Dank für die Infos!
Bevor ich mich da weiter mit dem Betriebsfunk herum quele klemm ich mir dann doch lieber die "freien" CB-Funken an ^^
Das eine von den Geräten ist ein Stabo mit 40 Kanal. Das andere ein Team 5002 ebenfalls mit 40 Kanal und beide mit dem "Deutsche Post" Symbol drauf. Also denke ich mal alles im Grünen.
Richtig! Mit "Postsymbol" bist du auf der absolut sicheren Seite. Beide Hersteller (Stabo und DNT) stellten bzw. stellen grösstenteils zugelassene CB-Funkgeräte her. Beim CB-Funk aber nicht wundern wenn u.a.
1) Du evtl. nicht viel Aktivität hörst. Auf dem CB-Funk war früher jede Menge los (wohl auch u.a. als Handyersatz) und weil zwischenzeitl. auch andere anmelde-und lizenzfreie Bereiche (z.B. PMR und Freenet) und wie schon gesagt zwischenzeitl. weitere 40 Kanäle dazukamen. Deshalb verteilt sich die sog. "Funkmasse" auf mehr Frequenzen bzw. Bereiche. Trotzdem gibts unverändert noch eine ganze Menge CB-Funker auf Deutschland verteilt.
2) Du evtl. ab und zu jede Menge ausländische Stationen/Stimmen hörst. Bei bestimmten Sonnenaktivitätslagen ergeben sich im CB-Funk teils enorme Überreichweiten. Dann teils brüllend laut hörbare Stationen/Stimmen z.B. aus Russland, Italien, Spanien, USA, England, etc...Kurz gesagt, jede Menge "multikulturelles Angebot". Einerseits evtl. sehr reizvoll, ABER andererseits ist es bei derartigen Bedingungen äusserst problematisch bis unmöglich lokalen Funkverkehr zu machen. Insbesondere schwache bzw. weit entfernte Gesprächspartner mit denen du eigentlich sprechen willst, werden gnadenlos "plattgemacht". Was aber keine Absicht dieser ausländischen Stationen ist. Diese hören dich bzw. euch oftmals überhaupt nicht.
3) Wenn du bzw. ihr solche Übereichweiten-Effekte vermeiden wollt, dann pers. Empfehlung nach PMR bzw. Freenetgeräten. Auch diese dürfen - genau wie zugelassene CB-Funkgeräte - techn. nicht verändert werden. Ansonsten auch hier anmelde-und gebührenfrei.
Handfunkgeräte-Reichweiten ähnlich wie bei CB-Funk und nur Handfunkgeräte selbst erlaubt. Also keine Mobil-und Feststation wie beim CB-Funk statthaft. Auch weniger Kanäle bzw. Frequenzen zur Verfügung als beim CB-Funk.
Andererseits auf PMR-und Freenet nicht diese Überreichweiten wie beim CB-Funk.
Freenet-Frequenzbereich 149Mhz, PMR-Frequenzbereich 446 Mhz.
Bei weiteren Fragen gerne entspr. Nachricht in mein GF-Postfach.
Du solltest die Frequenz des Funkgerätes rauskriegen.Manchmal steht sie hinten drauf.Dann kann man dir sagen ob du sie nutzen kannst.Manche Sicherheitsfirmen nutzen auch PMR Geräte .Diese darfst du auch nutzen.Sind es aber Frequenzen im sogenannten BOS Band dann ist es dir nicht erlaubt.
Wenn man eine Lizenz dafür braucht, dann darf man die vermutlich nicht so einfach weitergeben. Es gibt aber auch Funkgeräte mit einer Allgemeinzulassung, bei der man keine besondere Lizenz braucht. Du solltest dich erst genauer informieren, bevon du es in Betrieb nimmst.
das ist auch so eine sache.
es ist kein cb funk, so viel ist mir bekannt. ich weiss nur, dass die frequenzen irgendwo um die 160 MHz liegen. aber welche genau das sind, ist mir auch nicht bekannt.
auf nachfrage meinte der freund ebenso, dass er keine ahnung hat, welche das genau sind. für ihn zählt nur, dass es läuft und er hat da sein "typen", der ihm das alles macht. der wüsste das...
Möglicherweise sind sogar bisherige Frequenzbereiche mittlerweile stillgelegt und anderweitig benutzt. In den letzten Jahren hat sich viel geändert. Vielleicht kannst du bei einem Fachhändler oder in einem Internet-Fachforum nachfragen.
Lies mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsfunk
Darin steht, dass die Genehmigung unter Anderem auch speziell für einen geografischen Bereich erteilt wird. Man kann also sicher nicht ohne Weiteres eine zugeteilte Frequenz durch einen anderen Betreiber und in einer anderen Gegend benutzen.
Dazu Kurzanmerkungen:
1) Dein Freund hätte keine Ahnung, welche Frequenz um 160MHZ es genau wäre: Gelinde gesagt, unglaubwürdig. Ihm bzw. seiner Sicherheitsfa. wurde die Frequenz amtlich auf Antrag gebührenpflichtig zugeteilt. Allein aus der Zulassungsurkunde der Behörde (Bundesnetzagentur) geht bzw. gehen die genauen zugeteilten Frequenzen nebst dem zugeteilten Funkrufnamen hervor.
Hat die Sicherheitsfa. bisher nicht auf die weitere Frequenznutzung verzichtet, und entspr. die Zulassungsurkunde an die ausstellende Behörde zurückgeschickt, ist die Fa. unverändert der bzw. einer der Frequenznutzer und verfügt daher auch unverändert über die entspr. Zulassungsurkunde.
Im übrigen ist der Frequenzbereich um 160 MHz deffinitiver Betriebsfunkbereich. Näheres dazu in meiner eigentlichen Antwort.
2) Er hätte "seinen Typen der das alles macht": Was genau macht er? Programmiert er die Funkgeräte frequenztechnisch, macht er die Firmenbuchführung usw..?
Wenn "dieser Typ" sich mit Funktechnik, dem TKG etc..auskennt, MÜSSTE er alles Rechtliche rund um Zuteilung von Betriebsfunkfrequenzen, Verstösse gegen das TKG etc..EIGENTLICH allein aus berufl. fachlicher Sicht genau kennen
Kurz gesagt: Lass von Dingen, die senden können, im zweifelsfall immer die Finger. Du handelst Dir da ganz schnell ziemliche Unannehmlichkeiten ein wenn Du sowas betreibst denn wenn Dir erst mal die Bundesnetzagentur einen Besuch abststattet ist meist auch eine nicht unerhebliche Rechnung fällig.
Du darfst CB- Funkgeräte (keine Importgeräte), Freenet und PMR lizenzfrei nutzen. Von allen Anderen lass' besser dien Finger!
Mfg
oha Oo
ich bin davon ausgegangen, dass man gerade für cb-funk eine lizenz braucht. von denen hab ich nämlich auch noch 2 oder3 im keller liegen ^^ also die könnte ich "problemlos" einfach anschließen und funken?