Lizensfreie Frequenzen für Amateufunkgeräte?

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Lizenzfrei funken kann man z.B. auf CB-Funk, PMR, Freenet. Dafür benötigt man dafür entsprechend zugelassene Geräte. Mit Amateurfunkgeräten darf man dort nicht funken.

Ohne Amateurfunklizenz kann man mit Amateurfunkgeräten also nichts anfangen und darf es auch nicht, außer sie funktionslos zu lagern. Sie als Empfänger zu nutzen wäre nur statthaft wenn sie nicht sendebereit sind.

ZEROERROR403 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 23:50

Wie würde es denn jemand herausfinden wenn es doch die Frequenzen bzw. Freenet ist, bei dem wahrscheinlich eh niemand etwas melden darf oder irre ich mich ? Man könnte doch auch in der Nähe stehen und jemand bekommt zufällig den selben Sender bei z.B Walkie Talkies. Und könntest du mir die aktuellen Freenet Frequenzen durchgeben ?

Amateurfunk kannst Du nur als Hörer ohne Lizenz betreiben, wenn Du auch senden möchtest, ist eine Lizenz Vorbedingung.

Gehe doch einfach mal zu einem Clubabend des DARC (Deutscher Amateurfunk Club), Adressen findest Du im Netz under DARC.

Die Amateure geben Dir garantiert eine qualifizierte Auskunft und weisen Dir den Weg zu einer Lizenz.

P.S. AFU macht Laune und verbindet Dich mit Gleichgesinnten weltweit.

http://www.darc.de/der-club/distrikte/m/ortsverbaende/01/was-ist-amateurfunk/ man kann JEDE freie und zugewiesene Frequenz nutzen.

Wer darf Amateurfunk betreiben?

Der Empfang von Amateurfunksendungen ist jedermann gestattet, ohne dass es einer besonderen Genehmigung bedarf. Empfänger für die Amateurfunkbänder sind im Fachhandel erhältlich. Um auch selbst senden zu dürfen, benötigt man aber eine entsprechende Lizenz der Bundesnetzagentur. Diese Lizenz erhält man, wenn man erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat und ein Rufzeichen zugeteilt wurde. Unter diesem Rufzeichen ist die Sendestation dann weltweit eindeutig identifizierbar. Man gehört dann zu den über 74.000 Amateurfunkstellen in der Bundesrepublik und kann mit den über 2.6 Millionen Funkamateuren aller Länder Kontakt aufnehmen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei Zeugnisklassen, die Klasse A und die Einsteigerlizenz E. Mit der Klasse A ist man berechtigt mit maximal 750 Watt auf allen Amateurfunkbändern zu senden. Mit der Zeugnisklasse E darf man mit verringerter Leistung auf Ultrakurzwelle und einigen Kurzwellenbändern den Funkbetrieb aufnehmen. Die notwendige Sendeeinrichtungen können entweder selbst gebaut sein oder können gekauft werden. Mit dem Selbstbau steht es den lizenzierten Funkamateuren offen, eigene Ideen und Techniken zu erproben. Bedingung ist natürlich, dass die einschlägigen technischen Bestimmungen eingehalten werden und von der Anlage keine Störungen ausgehen. Zur Duchführung des Amateurfunks stehen verschiedene Frequenzbänder im Langwellen- und Kurzwellenbereich und auf Ultrakurzwelle (UKW), sowie auf weiteren hochfrequenten Wellenbereichen zur Verfügung, die speziell zu diesem Zweck freigehalten werden. Amateurfunk kann von zu Hause aus betrieben werden, von Fahrzeugen aus (Mobilfunk), unterwegs zu Fuß (Handfunk) oder von unbemannten fest montierten automatischen Anlagen aus (Umsetzer). Jeder Funkkontakt mit einem anderen Funkamateur wird mit einer sogenannten QSL-Karte bestätigt, die sich jeder Amateur nach eigenen Entwürfen drucken lässt.



es gibt für Amateurfunkgeräte feste zugelassene Frequenzbereiche UND ... der Funkamateur hat mit seinem Lehrgang/Prüfung die Kenntnis abgelegt, zu wissen wo und wenn/mit welcher Leistung er unterwegs sein darf!Auf freien Frequenzen mit Amateurfunkgeräten Senden? No way :) Diese Frequenzen liegen immer ausserhalb (ausgenommen der ISB-Bereich) der zugewiesenen Bänder und meist ist auch die Sendeleistung zu hoch/eine aussen-Antenne vorhanden.
Von daher geht der zuerst ergangene Antwort-Text am Ziel vorbei!

Nun, wenn Du dich für Amatuerfunk interessierst - dann mach einen Kurs (das geht online, offline im Verein oder per Buch). Die Klasse E ist auch relativ einfach zu bewältigen, das kann nahe zu jeder schaffen.

Und zu der gelöschten Frage: Andere bekommen das mit, Du verursachst Störungen und dann ermittelt die BNetzA und es kommt zur Anklage und zu Geldstrafen.