Für Ausbildung wegziehen. Wie soll ich vorgehen?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und besuche im Moment die BF2 Wirtschaft und Verwaltung. Werde diese vorraussichtlich mit dem Realschulabschluss, nächstes Jahr verlassen. Wenn ich die Ausbildung anfange wuerde ich gerne etwas weiter wegziehen. Ich wohne im Moment in Rheinland-Pfalz.. in einem kleinem Dorf..
Wuerde gerne nach Niedersachsen.. irgendwo in die Nähe von Hamburg vielleicht. Ich komme auch mit meinem Eltern nicht mehr so gut klar, deswegen wuerde ich das auch gerne durchziehen. Meine beste Freundin ist in meiner Klasse und hat die gleichen Pläne, einfach weg aus dem Dorf und dann wollten wir zusammenziehen.. Ich wollte halt wissen wie das so ablaufen muesste.. meine Eltern.. wuerden mich dabei gar nicht unterstuetzen also muesste ich da alleine durch.. mir meiner Freundin.. also koennte ich dann auch BaFög beantragen oder sowas.. ich habe leider ueberhaupt keine Ahnung wie ich das angehen soll aber ich wuesste auch nicht wo ich mich informieren koennte.. Danke im Vorraus :)
3 Antworten
Wenn du eine duale Ausbildung machst und diese zu weit weg von zu Hause ist und du deshalb nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, kannst du bei der Arbeitsagentur BAB (Berufsausbildungsbeilhilfe) beantragen.
Bei der Berechnung wird das Gehalt der Eltern, dein Gehalt und Fahrtkosten und ähnliches berücksichtigt. Je mehr deine Eltern verdienen, desto weniger BAB bekommst du. Falls BAB abgelehnt wird, kannst du anschließend Wohngeld beantragen. Beides zusammen geht jedoch nicht.
Allerdings müssen dir deine Eltern Unterhalt zahlen! Außerdem hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
Wenn du eine rein schulische Ausbildung machen möchtest, kannst du Schüler-Bafög beantragen.
Ja, aber schau am besten mal hier:
Denn du musst da einige Formulare, Nachweise, etc. mitbringen.
"a) Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. "
"Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst. Den Antrag übermittelt dir die zuständige Familienkasse jährlich per Post."
Meine Frage zielte auf die Rechtsgrundlage, wonach das Kind Anspruch auf Herausgabe des KiGe hat - also nicht die moralischen Maßstäbe, sondern die Rechtsgrundlage.
die rechtsgrundlage ist so: Kindergeld steht demjenigen zu der das Kind unterhält. wenn das kind auszieht und sich alleine unterhält und von daheim weder essen, schlafraum o.ä. bekommt steht das kindergeld demjenigen zu der das kind eben unterhält. bei einem auszug und über 18 also dem Kind!
Unter 18 steht es demjenigen zu der das Kind unterhält (z.b. Heimplatz, Großeltern etc etc)
Ok, danke.
Also kann ich einfach zur Arbeitsagentur gehen und mit ihnen reden, und BAB beantragen? Okey, danke. Hast mir wirklich geholfen :)
Sobald du eine Ausbildung bekommst, die weiter weg ist, kannst du BAB (Berufsaubildungsbeihilfe) beantragen, und soweit deine Eltern keine Großverdiender sind, die dir die Wohnung locker bezahlen könnten, wird dir das Geld für die Wohnung / WG-Zimmer gezahlt.
Also ich kenne es etwas anders. Man hat Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt der Eltern! Wenn die Eltern nur sehr wenig oder gar kein Unterhalt zahlen können, bekommt man eben mehr BAB.
Von diesem Geld + Ausbildungsgehalt muss man seine Wohnung und Lebensunterhaltungskosten bezahlen.
Das die Wohnung extra bezahlt wird zusätzlich zum BAB habe ich noch nicht gehört. Aber vielleicht hat sich ja etwas geändert :)
Es läuft normalerweise ab wie ich beschrieben habe, die Wohnung wird nicht Extra zum BAB bezahlt, sondern der Azubi muss dabon seine Wohnung bezahlen. Zb. Mein Freund bekommt 316 Euro gehalt + 400 Euro BAB und halt sein Kindergeld, davon kann man als Azubi gut über die Runden kommen.
Alles klar, dann hatte ich dich erst falsch verstanden ;) Dann bin ich ja weiterhin auf dem neuesten Stand. Und ja, mit dem Geld kommt man auf jeden Fall über die Runden.
Deine Eltern MÜSSEN dich unterstützen, so lange deine erste Berufsausbildung läuft.
Allerdings erst ab 18j.
Bist du sicher mit dem Anspruch auf KiGe? Rechtsgrundlage?