Führerscheinantrag zurückgezogen - Kriegt man seine unterlagen wieder (Sehtest, 1. Hilfe-Kurs)
Musste meinen Führerscheinantrag aus einem Grund der hier nichts zur Sache tut zurückziehen. Kann ich jetzt die Unterlagen zurückfordern die ich mit abgegeben habe? Also Passbild, Sehtest und die Bescheinigung, dass ich an einem Erste-Hilfekurs teilgenommen habe? Oder ist das bei der Führerscheinstelle im Papierkorb gelandet? Ist jetzt schon ein bisschen länger her und ich habe noch nichts zurück bekommen. Falls das einen Unterschied mach - ich wohne in Niedersachsen. Danke :)
4 Antworten
die Unterlagen bleiben in deiner Fsst-Akte.
beim nächsten beantragen brauchst du nichts mehr (wenn innerhalb 2 Jahren) der Fsst vorlegen.
du kannst deine Fahrerlaubnis nur in der Fsst beantragen die für deine Stadt/Landkreis zuständig ist.
Also muss ich nur einen neues Antrag ausfüllen und den abgeben?
und erneut die Gebühr bezahlen
danke für den Stern
Die Unterlagen, die Du bei deinem Führerscheinantrag eingereicht hast, liegen der Fahrschule vor und können zurückgefordert werden! Die Fahrschule behält diese Unterlagen, bis Du zur praktischen Prüfung (oder gar die theoretische Prüfung?) angemeldet wirst. Am Tage der Anmeldung (der Fahrlehrer fragt Dich, Du bestätigst usw.) werden die Unterlagen fertiggemacht und abgeschickt. Dann gibt es eine 14 tägige Wartezeit, in welcher die Behörde das O.K. geben wird (sofern Du berechtigt bist, an dieser Prüfung teilzunehmen). Kann sein, dass das Ganze im Detail anders abläuft, dessen bin ich mir gerade nicht bewusst.
Deine Unterlagen liegen der Fahrschule zumindest noch vor! Die Behörden hätten da gar kein Interesse dran, die Unterlagen der Fahrschüler Wochen lang im Voraus zu lagern. Die Fahrschule besitzt selbst kleine Mäppchen (oder Folien), in der sie die Unterlagen der Fahrschüler aufbewahrt. Sofern Du also noch nicht zur Prüfung angemeldet wurdest (wovon ich stark ausgehe), sollte dies kein Problem sein. LG ShianPairu
Du wirst diese Unterlagen möglicherweise nur auf Antrag zurückbekommen. Bei einer Behörde landet normalerweise nichts im Papierkorb sondern wird archiviert.
Das bekommst du nicht zurück. Es wird auf dem Amt im Archiv gelagert.
Also muss ich nur einen neues Antrag ausfüllen und den abgeben? Gilt das in ganz Deutschland? Mir ist aufgefallen das es da von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede gibt.